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  "language": "de",
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  "title": "Schulbegleitung in Köln | Starke Schultern",
  "summary": "Schulbegleitung, Integrationskraft (I-Kraft) und Inklusionshilfe in Köln (Rheinland). Aktuell freie Kapazitäten. Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir im Schnitt nach etwa 10 Werktagen. Kostenfrei für Familien. Wir nehmen Familien aus dem gesamten Stadtgebiet auf. Bei seelischer Behinderung beginnt der Weg mit einem Beratungstermin beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Bezirksjugendamts. Bei geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung wird die Schulbegleitung beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren beantragt. Die Stadt Köln empfiehlt, den Antrag 1 bis 2 Monate vor den Sommerferien gemeinsam mit der Schule zu stellen.",
  "hero": {
    "headline": "Schulbegleitung in Köln",
    "sub": "Individuelle Begleitung im Schulalltag für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung in Köln."
  },
  "key_facts": [
    "Einsatzgebiet Köln (Region Rheinland), Büro in Essen",
    "Aktuell freie Kapazitäten",
    "Start im Schnitt etwa 10 Werktage, sobald die Bewilligung vorliegt (keine feste Zusage)",
    "Kostenfrei für Familien, kein Eigenanteil",
    "Zuständige Stelle: Jugendamt der Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie (§ 35a SGB VIII) / Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln (§ 112 SGB IX)",
    "Wir nehmen Familien aus allen Stadtteilen auf, zum Beispiel: Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Kalk, Mülheim, Porz, Chorweiler, Rodenkirchen"
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  "sections": [
    {
      "heading": "Schulbegleitung in Köln: Überblick",
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      "markdown": "Starke Schultern bietet in Köln Schulbegleitung an allen Schulformen an. Die Schulbegleitung ist direkt an der Schule im Einsatz, begleitet von fester Koordination, Supervision und einem Vertretungspool. Bezeichnungen wie **Integrationskraft**, **I-Kraft**, **Schulassistenz** oder **Inklusionshelfer** beschreiben dieselbe Leistung."
    },
    {
      "heading": "Lokale Besonderheiten",
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      "markdown": "Wir nehmen Familien aus dem gesamten Stadtgebiet auf. Bei seelischer Behinderung beginnt der Weg mit einem Beratungstermin beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Bezirksjugendamts. Bei geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung wird die Schulbegleitung beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren beantragt. Die Stadt Köln empfiehlt, den Antrag 1 bis 2 Monate vor den Sommerferien gemeinsam mit der Schule zu stellen."
    },
    {
      "heading": "Antrag und Finanzierung in Köln",
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      "markdown": "Zuständig in Köln: Jugendamt der Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie (§ 35a SGB VIII) / Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln (§ 112 SGB IX). Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung oder § 112 SGB IX bei körperlicher oder geistiger Behinderung. Für Familien entstehen keine Kosten. Wir beraten Sie kostenlos zum Antrag. Wird der Antrag abgelehnt, unterstützen wir Sie mit unseren Erfahrungen beim Widerspruch; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht."
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    {
      "heading": "So starten Sie in Köln",
      "level": 2,
      "markdown": "1) Kontakt aufnehmen (Formular oder +49 170 5513301), Antwort innerhalb von 24 Stunden. 2) Kostenloses Erstgespräch. 3) Bei laufendem Antrag: Beratung zum Antrag. 4) Sobald die Bewilligung vorliegt: Auswahl einer passenden Schulbegleitung und Start, im Schnitt nach etwa 10 Werktagen."
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  "faqs": [
    {
      "q": "Wie beantrage ich Schulbegleitung in Köln?",
      "a": "Zuständig in Köln: Jugendamt der Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie (§ 35a SGB VIII) / Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln (§ 112 SGB IX). Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung oder § 112 SGB IX bei körperlicher oder geistiger Behinderung. In der Regel werden eine ärztliche oder fachliche Stellungnahme zur Diagnose und eine Stellungnahme der Schule benötigt; welche Unterlagen genau, sagt die zuständige Stelle. Wir beraten Sie kostenlos."
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    {
      "q": "Was kostet Schulbegleitung in Köln?",
      "a": "Für Familien kostenfrei, es gibt keinen Eigenanteil. Die Kosten trägt die zuständige öffentliche Stelle."
    },
    {
      "q": "Wie schnell kann es in Köln losgehen?",
      "a": "Wir haben aktuell freie Kapazitäten. Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir im Schnitt nach etwa 10 Werktagen. Eine feste Zusage für einen Starttermin ist das nicht."
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  "entities": {
    "service": "Schulbegleitung / I-Kraft / Inklusionshilfe",
    "locations": [
      "Köln",
      "Rheinland",
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    "topics": [
      "§35a SGB VIII",
      "§99 SGB IX",
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      "Eingliederungshilfe",
      "Jugendamt der Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie (§ 35a SGB VIII) / Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln (§ 112 SGB IX)"
    ]
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  "related": [
    {
      "title": "Schulbegleitung: Überblick",
      "canonical_url": "https://starkeschultern.com/schulbegleitung",
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  "cite_as": "Starke Schultern, \"Schulbegleitung in Köln | Starke Schultern\", abgerufen am 2026-09-26, https://starkeschultern.com/schulbegleitung-koeln"
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