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  "$schema": "https://starkeschultern.com/api/schema.json",
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  "language": "de",
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  "title": "Schulbegleitung in Kreis Gütersloh | Starke Schultern",
  "summary": "Schulbegleitung, Integrationskraft (I-Kraft) und Inklusionshilfe in Kreis Gütersloh (OWL). Aktuell freie Kapazitäten. Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir im Schnitt nach etwa 10 Werktagen. Kostenfrei für Familien. Der gesamte Kreis Gütersloh ist unser Einsatzgebiet. Eigene Jugendämter haben die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl; für Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Werther, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Versmold, Langenberg, Rietberg und Schloß Holte-Stukenbrock ist das Jugendamt des Kreises zuständig. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung ist für den ganzen Kreis die Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh zuständig. In Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea bieten wir eine Trauerbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung in der Region an.",
  "hero": {
    "headline": "Schulbegleitung in Kreis Gütersloh",
    "sub": "Individuelle Begleitung im Schulalltag für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung in Kreis Gütersloh."
  },
  "key_facts": [
    "Einsatzgebiet Kreis Gütersloh (Region OWL), Büro in Essen",
    "Aktuell freie Kapazitäten",
    "Start im Schnitt etwa 10 Werktage, sobald die Bewilligung vorliegt (keine feste Zusage)",
    "Kostenfrei für Familien, kein Eigenanteil",
    "Zuständige Stelle: Jugendamt der Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück oder Verl beziehungsweise Jugendamt des Kreises Gütersloh (§ 35a SGB VIII) / Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh (§ 112 SGB IX)"
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  "sections": [
    {
      "heading": "Schulbegleitung in Kreis Gütersloh: Überblick",
      "level": 2,
      "markdown": "Starke Schultern bietet in Kreis Gütersloh Schulbegleitung an allen Schulformen an. Die Schulbegleitung ist direkt an der Schule im Einsatz, begleitet von fester Koordination, Supervision und einem Vertretungspool. Bezeichnungen wie **Integrationskraft**, **I-Kraft**, **Schulassistenz** oder **Inklusionshelfer** beschreiben dieselbe Leistung."
    },
    {
      "heading": "Lokale Besonderheiten",
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      "markdown": "Der gesamte Kreis Gütersloh ist unser Einsatzgebiet. Eigene Jugendämter haben die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl; für Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Werther, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Versmold, Langenberg, Rietberg und Schloß Holte-Stukenbrock ist das Jugendamt des Kreises zuständig. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung ist für den ganzen Kreis die Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh zuständig. In Kooperation mit dem Trauerzentrum Amea bieten wir eine Trauerbegleitung für Kinder mit Fluchterfahrung in der Region an."
    },
    {
      "heading": "Antrag und Finanzierung in Kreis Gütersloh",
      "level": 2,
      "markdown": "Zuständig in Kreis Gütersloh: Jugendamt der Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück oder Verl beziehungsweise Jugendamt des Kreises Gütersloh (§ 35a SGB VIII) / Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh (§ 112 SGB IX). Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung oder § 112 SGB IX bei körperlicher oder geistiger Behinderung. Für Familien entstehen keine Kosten. Wir beraten Sie kostenlos zum Antrag. Wird der Antrag abgelehnt, unterstützen wir Sie mit unseren Erfahrungen beim Widerspruch; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht."
    },
    {
      "heading": "So starten Sie in Kreis Gütersloh",
      "level": 2,
      "markdown": "1) Kontakt aufnehmen (Formular oder +49 170 5513301), Antwort innerhalb von 24 Stunden. 2) Kostenloses Erstgespräch. 3) Bei laufendem Antrag: Beratung zum Antrag. 4) Sobald die Bewilligung vorliegt: Auswahl einer passenden Schulbegleitung und Start, im Schnitt nach etwa 10 Werktagen."
    }
  ],
  "faqs": [
    {
      "q": "Wie beantrage ich Schulbegleitung in Kreis Gütersloh?",
      "a": "Zuständig in Kreis Gütersloh: Jugendamt der Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück oder Verl beziehungsweise Jugendamt des Kreises Gütersloh (§ 35a SGB VIII) / Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh (§ 112 SGB IX). Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung oder § 112 SGB IX bei körperlicher oder geistiger Behinderung. In der Regel werden eine ärztliche oder fachliche Stellungnahme zur Diagnose und eine Stellungnahme der Schule benötigt; welche Unterlagen genau, sagt die zuständige Stelle. Wir beraten Sie kostenlos."
    },
    {
      "q": "Was kostet Schulbegleitung in Kreis Gütersloh?",
      "a": "Für Familien kostenfrei, es gibt keinen Eigenanteil. Die Kosten trägt die zuständige öffentliche Stelle."
    },
    {
      "q": "Wie schnell kann es in Kreis Gütersloh losgehen?",
      "a": "Wir haben aktuell freie Kapazitäten. Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir im Schnitt nach etwa 10 Werktagen. Eine feste Zusage für einen Starttermin ist das nicht."
    }
  ],
  "entities": {
    "service": "Schulbegleitung / I-Kraft / Inklusionshilfe",
    "locations": [
      "Kreis Gütersloh",
      "OWL"
    ],
    "topics": [
      "§35a SGB VIII",
      "§99 SGB IX",
      "§112 SGB IX",
      "ADHS",
      "Autismus",
      "FASD",
      "Eingliederungshilfe",
      "Jugendamt der Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück oder Verl beziehungsweise Jugendamt des Kreises Gütersloh (§ 35a SGB VIII) / Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh (§ 112 SGB IX)"
    ]
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  "related": [
    {
      "title": "Schulbegleitung: Überblick",
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      "json_url": "https://uvdmddrtgbwlatedcjoi.supabase.co/functions/v1/llm-content?kind=page&slug=schulbegleitung"
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    {
      "title": "Freie Kapazitäten",
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      "title": "Kontakt",
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    "name": "Starke Schultern UG (Haftungsbeschränkt)",
    "service": "Schulbegleitung / Inklusionshilfe (§35a SGB VIII, §112 SGB IX)",
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  "cite_as": "Starke Schultern, \"Schulbegleitung in Kreis Gütersloh | Starke Schultern\", abgerufen am 2026-09-26, https://starkeschultern.com/schulbegleitung-guetersloh"
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