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  "term": "Eingliederungshilfe",
  "definition": "Eingliederungshilfe ist die staatliche Leistung, die Kindern mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen soll. Im Schulalltag ist Schulbegleitung die bekannteste Form der Eingliederungshilfe.",
  "long_description": "Eingliederungshilfe ist der Oberbegriff für staatliche Leistungen, die Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen sollen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben, unabhängig davon, ob es eine Beeinträchtigung hat oder nicht. Wo eine Beeinträchtigung die Teilhabe erschwert, gleicht die Eingliederungshilfe das aus, zum Beispiel durch eine Schulbegleitung, die Ihr Kind im Unterricht und im Schulalltag unterstützt. Wichtig ist: Die Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Wohltat, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch Ihres Kindes.\n\nIm Schulkontext ist die Schulbegleitung die bekannteste Form der Eingliederungshilfe. Eine Schulbegleitung ist eine Person, die Ihr Kind individuell durch den Schultag begleitet, es bei der Orientierung, der Konzentration, der Kommunikation oder bei praktischen Dingen unterstützt und ihm so den Zugang zu Unterricht und Gemeinschaft ermöglicht. Für Sie als Eltern bedeutet die Eingliederungshilfe vor allem eines: Sie müssen die Unterstützung Ihres Kindes nicht selbst organisieren und nicht selbst bezahlen. Die Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe ist für Familien im schulischen Bereich kostenfrei, die Kosten trägt die zuständige Behörde.\n\nEine Besonderheit der Eingliederungshilfe ist, dass sie in zwei verschiedenen Gesetzbüchern geregelt ist, je nachdem, welche Art von Beeinträchtigung Ihr Kind hat. Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor, zum Beispiel Autismus, ADHS oder eine Angststörung, gilt in der Regel § 35a SGB VIII, und zuständig ist das Jugendamt. Liegt eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung vor, gilt § 112 SGB IX, und zuständig ist das Sozialamt beziehungsweise Amt für Soziales Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In Karlsruhe heißt die zuständige Stelle anders, nämlich Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. In Hamburg ist Schulbegleitung für den Unterricht in erster Linie eine Leistung der Schule, die sich dafür an das ReBBZ oder die Schulbehörde wendet. Diese Aufteilung in zwei Rechtskreise ist historisch gewachsen und für Familien oft verwirrend, ändert aber nichts am Kern: In beiden Fällen hat Ihr Kind einen Anspruch auf die Unterstützung, die es braucht.\n\nPraktisch läuft der Weg zur Eingliederungshilfe so ab: Sie stellen als Eltern einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese prüft anhand von fachlichen Stellungnahmen, Berichten der Schule und Ihren Schilderungen, ob eine Beeinträchtigung vorliegt und wie sich diese auf die Teilhabe Ihres Kindes auswirkt. Anschließend wird in einem Hilfeplan- oder Gesamtplanverfahren gemeinsam mit Ihnen festgelegt, welche Unterstützung in welchem Umfang geleistet wird. Nach der Bewilligung übernimmt ein Leistungserbringer wie Starke Schultern die Umsetzung und stellt eine passende Schulbegleitung für Ihr Kind. Die Hilfe wird regelmäßig überprüft und an die Entwicklung Ihres Kindes angepasst.\n\nTypische Missverständnisse gibt es einige. Viele Eltern zögern, weil im Gesetz das Wort Behinderung steht und sie ihr Kind so nicht bezeichnen möchten. Der rechtliche Begriff ist jedoch weit gefasst: Auch eine drohende Beeinträchtigung kann einen Anspruch begründen, und die Inanspruchnahme der Hilfe legt Ihr Kind nicht auf einen bestimmten Weg fest. Andere befürchten, die Eingliederungshilfe stemple ihr Kind ab oder erscheine später im Zeugnis. Auch das ist nicht der Fall: Es handelt sich um eine Sozialleistung, die dem Kind den Schulbesuch erleichtert, nicht um eine Bewertung seiner Fähigkeiten.\n\nZur Abgrenzung: Die Eingliederungshilfe ist etwas anderes als der sonderpädagogische Förderbedarf, der von der Schulbehörde festgestellt wird und die schulische Förderung betrifft. Sie ist auch keine Therapie und keine Pflegeleistung. Eine Schulbegleitung ersetzt weder Lehrkräfte noch Therapeuten, sondern ermöglicht Ihrem Kind, das schulische Angebot überhaupt wahrnehmen zu können. Die verschiedenen Unterstützungsformen können sich ergänzen, laufen aber über unterschiedliche Wege und Zuständigkeiten.\n\nWenn Sie unsicher sind, welcher Rechtskreis für Ihr Kind gilt oder wie Sie den Antrag stellen, unterstützt Starke Schultern Sie gerne. Wir begleiten Familien kostenlos durch den gesamten Prozess der Eingliederungshilfe, von der ersten Einschätzung bis zum Start der Schulbegleitung, und setzen uns dafür ein, dass Ihr Kind die Unterstützung bekommt, die ihm zusteht.",
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