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  "title": "Wartezeiten bei der Schulbegleitung: Was das Gesetz verspricht und was Familien erleben",
  "summary": "Wartezeit Schulbegleitung NRW: Das Gesetz rechnet in Wochen, die Praxis oft in Monaten. Welche Fristen gelten, warum das Land nichts misst und was Familien tun können. Mit Quellen aus der Studie 2026.",
  "content_markdown": "Das Gesetz rechnet in Wochen. Die Praxis rechnet oft in Monaten. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt das, was Familien beim Antrag auf Schulbegleitung am meisten zermürbt: die Wartezeit. In unserer [Studie zur Schulbegleitung in NRW](/schulbegleitung-nrw-studie) haben wir zusammengetragen, was dazu belegt ist. Dieser Beitrag fasst es für Eltern zusammen.\n\n## Die gesetzlichen Fristen sind klar\n\nParagraf 14 SGB IX setzt den Rahmen: Der zuerst angegangene Träger, also Jugendamt oder Sozialamt, muss binnen zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und den Antrag sonst weiterleiten. Ohne Gutachten muss er binnen drei Wochen entscheiden. Liegt ein Gutachten vor, binnen zwei Wochen danach. Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, gelten sechs Wochen, bei einer Teilhabeplankonferenz zwei Monate (Paragraf 15 Absatz 4 SGB IX). Das ist der gesetzliche Boden, auf den sich jede Familie berufen kann.\n\n## Was NRW nicht weiß\n\nWie lange es wirklich dauert, kann in Nordrhein-Westfalen niemand landesweit sagen. Die Landesregierung hat dem Landtag geschrieben, dass ihr Daten zur Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Schulbegleitung nicht vorliegen (Vorlage 18/1470). Es gibt keine Wartezeitenstatistik, keine Zahl unbesetzter Stellen, nichts.\n\nAndere Länder zeigen, wie groß die Lücke zwischen Gesetz und Praxis sein kann. Im Enzkreis (Baden-Württemberg) dauerte es nach Vorliegen der ärztlichen Stellungnahme etwa zwei Monate bis zur Bewilligung, und danach häufig noch einmal 16 bis 20 Wochen, bis eine Begleitung tatsächlich besetzt war (Landtag BW, Drucksache 17/9803). Berliner Bezirke nennen oft zwei bis sechs Monate. Bremen veröffentlicht Unbesetzt-Zahlen, anders als NRW: Am Ende des Schuljahres 2024/25 waren in der Stadt Bremen 182 bewilligte 35a-Assistenzen unbesetzt, neben 508 besetzten (Bürgerschaft, Drucksache 21/1290). Für NRW existiert keine dieser Zahlen. Das heißt nicht, dass es hier schneller geht. Es heißt, dass niemand hinschaut.\n\n## Die zwei Uhren auseinanderhalten\n\nWichtig für Familien: Es laufen zwei verschiedene Uhren. Die erste Uhr läuft beim Amt, vom Antrag über die Gutachten bis zum Bescheid. Ein häufiger Flaschenhals ist dabei nicht das Amt selbst, sondern der Termin bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie für die Stellungnahme, die das Gesetz bei seelischen Beeinträchtigungen zwingend verlangt. Die zweite Uhr startet nach dem Bescheid: die Suche nach einem Träger und einer passenden Person.\n\nNur die zweite Uhr kann ein Träger beeinflussen. Wir bei Starke Schultern schaffen den Weg von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt in 10 Werktagen, sofern die Bewilligung vorliegt. Das ist unsere eigene Betriebskennzahl, kein Landeswert, und sie ersetzt nicht die Amts- und Gutachtenzeit davor. Ein Landesdurchschnitt zum Vergleich existiert nicht, weil das Land ihn nicht erhebt.\n\n## Was Sie konkret tun können\n\nStellen Sie den Antrag früh und formlos, der Antragswille genügt. Organisieren Sie den Schulbericht parallel zum Facharzttermin, nicht nacheinander. Nutzen Sie den Verfahrenslotsen beim [Jugendamt](/glossar/jugendamt), der seit 2024 bei Antragstellung und Verfolgung unterstützen muss. Und wenn der Bescheid da ist, fragen Sie den Träger nicht nur nach freien Plätzen, sondern konkret: Wie lange dauert es bei Ihnen von der Anfrage bis zum ersten Schultag? Ein Träger, der diese Zahl kennt und nennt, misst sie auch. Bei einer Ablehnung gilt: [Widerspruch](/faq/schulbegleitung-abgelehnt) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.\n\nAlle Fundstellen und den kompletten realistischen Zeitstrahl vom ersten Gespräch bis zum Einsatz finden Sie in Kapitel 2 der [Studie](/schulbegleitung-nrw-studie), kostenlos als PDF.\n",
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  "published_at": "2026-09-07T00:00:00+00:00",
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