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  "summary": "Neue Studie zur Schulbegleitung in NRW 2026: alle amtlichen Zahlen, Zuständigkeiten, Rechtsprechung und Kostendebatte. Warum das Land seine wichtigste Hilfe nicht zählt. Kostenlos als PDF.",
  "content_markdown": "Wie viele Kinder in Nordrhein-Westfalen haben eine Schulbegleitung? Die ehrliche Antwort lautet: Das weiß niemand. Nicht das Schulministerium, nicht das Sozialministerium, nicht die Statistikbehörde. Die Landesregierung hat es dem Landtag 2023 selbst geschrieben: Die Zahl der Anträge auf Schulbegleitung wird nicht erhoben und ist ihr deshalb nicht bekannt. Auch Wartezeiten misst das Land nicht.\n\nGleichzeitig streiten Kommunen, Land und Verbände über kaum etwas so laut wie über die Kosten genau dieser Hilfe. Wir fanden: Das passt nicht zusammen. Deshalb haben wir in den vergangenen Monaten alles zusammengetragen, was sich zu Schulbegleitung in NRW tatsächlich belegen lässt. Herausgekommen ist eine Studie mit rund 100 Seiten: [Schulbegleitung in Nordrhein-Westfalen. Die aktuelle Situation 2026.](/schulbegleitung-nrw-studie)\n\n## Drei Zahlen, die fast alle verwechseln\n\nWer über Schulbegleitung in NRW spricht, wirft meist drei völlig verschiedene Zählungen in einen Topf. Die Studie hält sie auseinander:\n\n**43.959** junge Menschen erhielten 2024 in NRW eine Hilfe nach Paragraf 35a SGB VIII, also [Eingliederungshilfe](/glossar/eingliederungshilfe) bei einer seelischen Beeinträchtigung. Das ist die größte und aktuellste Landeszahl. Aber sie zählt alle Hilfeorte, nicht nur die Schule, und sie ist eine Mindestzahl, weil Essen 2024 keine Daten liefern konnte.\n\n**28.819** Schülerinnen und Schüler mit genehmigter Integrationshilfe an NRW-Schulen hat die Universität Wuppertal für das Schuljahr 2021/22 hochgerechnet. Das ist die beste Annäherung an eine Schulbegleitungszahl, die NRW je hatte. Sie ist allerdings drei bis vier Jahre alt und wurde nie fortgeschrieben.\n\n**12.639** Hilfen nach Paragraf 35a liefen am 31. Dezember 2021 am Durchführungsort Schule. Diese Zahl hat die Landesregierung dem Landtag einmal geliefert; eine neuere Zahl in dieser Abgrenzung ist nicht veröffentlicht. 2024 folgte eine einmalige, lückenhafte Abfrage bei den Kommunen: 12.836 Kinder mit Schulbegleitung im Jahr 2023 (Drucksache 18/10616).\n\nKeine dieser drei Zahlen ist \"die\" Schulbegleitungszahl. Wer sie addiert, zählt doppelt. Wer eine davon zur Wahrheit erklärt, unterschlägt die anderen beiden.\n\n## Was die Studie sonst noch zeigt\n\nDie Kosten steigen deutlich schneller als die Schülerzahl: Die Ausgaben nach Paragraf 35a wuchsen von 78 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 793 Millionen Euro im Jahr 2024. Kölns Oberbürgermeister nennt für die Jugendhilfe-Schulbegleitung ein Plus von 555 Prozent in zehn Jahren. In Bochum trägt Schulbegleitung 85,7 Prozent der Kosten der ambulanten Eingliederungshilfe.\n\nDie Zuständigkeit bleibt gespalten: Bei seelischen Beeinträchtigungen entscheidet das [Jugendamt](/glossar/jugendamt), bei körperlichen und geistigen das [Sozialamt](/glossar/sozialamt) der Stadt oder des Kreises. Die oft gehörte Formel \"der LVR zahlt das\" ist für den Regelfall falsch. Und: Ablehnungen mit dem pauschalen Satz \"das ist pädagogisch, Aufgabe der Schule\" stehen in Spannung zur Rechtsprechung von Bundessozialgericht und OVG NRW, die den Kernbereich der Schule eng ziehen, auch an Förderschulen.\n\nVor allem aber dokumentiert die Studie 16 konkrete Datenlücken: keine Fallstatistik, keine Personalzahl, keine Wartezeitenerhebung, kein landesweiter Stundensatz. Ein Land, das 793 Millionen Euro für 35a-Hilfen ausgibt, führt die Leistung, um die der Streit geht, in keiner regelmäßigen amtlichen Statistik als eigene Zeile.\n\n## Was das für Familien bedeutet\n\nFür Eltern ist die Studie vor allem eine Landkarte: Kapitel 1 und 2 erklären ohne Jurastudium, wohin der Antrag geht, welche Unterlagen gebraucht werden, was im Bescheid stehen sollte und warum die ambulante Schulbegleitung für Familien in der Regel beitragsfrei ist. Wer gerade einen [Antrag stellen](/blog/so-beantragen-sie-eine-schulbegleitung-in-nrw-ein-schritt-fuer-schritt-leitfaden) will oder eine [Ablehnung](/faq/schulbegleitung-abgelehnt) bekommen hat, findet dort die Grundlagen mit allen Fundstellen.\n\n## Studie lesen und herunterladen\n\nDie komplette Studie gibt es kostenlos, inklusive aller 13 Grafiken, des Glossars und des Quellenverzeichnisses mit über 130 amtlichen und wissenschaftlichen Quellen:\n\n- Übersicht, Kernbefunde und Grafiken: [starkeschultern.com/schulbegleitung-nrw-studie](/schulbegleitung-nrw-studie)\n- Direkt als PDF: auf der Studienseite, zusammen mit einer zweiseitigen Presseinformation\n\nIn den kommenden Wochen greifen wir hier im Blog die wichtigsten Themen der Studie einzeln auf: [Wartezeiten](/blog/wartezeiten-schulbegleitung-nrw), [die Kernbereich-Rechtsprechung](/blog/das-ist-paedagogisch-ablehnung-kernbereich), [die Kostendebatte](/blog/793-millionen-kosten-schulbegleitung-nrw), Poolmodelle und die Frage, was eigentlich in einen guten Bescheid gehört.\n\nJede Zahl in der Studie trägt Jahr, Definition und Quelle. Wo zwei Quellen auseinanderlaufen, stehen beide. Wo nichts belegt ist, steht: nicht belegt. So hätten wir uns die Debatte über Schulbegleitung schon lange gewünscht. Jetzt gibt es wenigstens die Grundlage dafür.\n",
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  "published_at": "2026-08-31T00:00:00+00:00",
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