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  "title": "Schulbegleitung in Oberhausen beantragen: Fachstelle § 35a und Eingliederungshilfe",
  "summary": "Schulbegleitung Oberhausen beantragen: Fachstelle § 35a Alte Heid vs. Eingliederungshilfe Essener Str. 53, Verfahrenslots:innen, Unterlagen, Persönliches Budget. Stand 21. September 2026.",
  "content_markdown": "Viele Familien aus Oberhausen hören zuerst „das macht der LVR“ und starten beim falschen Briefkasten. Für die Schulbegleitung ist die Stadt Oberhausen selbst zuständig, und sie trägt auch die Kosten: die Fachstelle gem. § 35a SGB VIII in der Alten Heid (seelisch) oder der Fachbereich 3-2-20 Eingliederungshilfe im Sozialrathaus Essener Straße 53 (körperlich, geistig oder Mehrfachbehinderung). Der Landschaftsverband Rheinland ist bei der Schulbegleitung weder Antragsstelle noch Kostenträger. Dieser Leitfaden bündelt Kontakte, Zuständigkeiten, Unterlagen, die Verfahrenslots:innen der Stadt und das Persönliche Budget. Er ergänzt die [Standortseite](/schulbegleitung-oberhausen) und beantwortet auch die Frage, was die Schulbegleitung für Familien kostet.\n\nEs geht um [Schulbegleitung](/schulbegleitung) (Integrationskraft, I-Kraft, Inklusionshilfe, Schulassistenz): individuelle Unterstützung, wenn die Schule den behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht allein deckt. NRW-Rahmen: [So beantragen Sie eine Schulbegleitung in NRW](/blog/so-beantragen-sie-eine-schulbegleitung-in-nrw-ein-schritt-fuer-schritt-leitfaden). Landschaftsverbände: [LVR oder LWL](/blog/lvr-oder-lwl-wer-zahlt-in-nrw). Rechtskreise: [§ 35a oder § 112](/blog/paragraph-35a-oder-112-entscheidungshilfe). Hier: Oberhausen als kreisfreie Stadt im LVR-Gebiet.\n\n## Was in Oberhausen anders ist als in Essen, Duisburg oder Bottrop\n\n| Merkmal | Oberhausen | Essen (kreisfrei, LVR) | Duisburg (kreisfrei, LVR) | Bottrop (kreisfrei, LWL) |\n| --- | --- | --- | --- | --- |\n| Kommunale Struktur | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt |\n| Landschaftsverband | LVR (Rheinland) | LVR (Rheinland) | LVR (Rheinland) | LWL (Westfalen) |\n| Seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII) | Fachstelle § 35a, Alte Heid 13 | Jugendamt Stadt Essen | Jugendamt, Fachdienst Eingliederungshilfe, Sonnenwall | Jugendamt Bottrop |\n| Körperlich / geistig / Mehrfachbehinderung (Schulzeit) | Fachbereich 3-2-20 Eingliederungshilfe, Essener Str. 53 | örtlicher Träger der Stadt Essen | Amt für Soziales, Zentrale Eingliederungshilfe, Schifferstraße | örtlicher Träger Stadt Bottrop |\n| Antragsstelle oder Kostenträger LVR / LWL? | nein | nein | nein | nein |\n| Besonderheit vor Ort | Verfahrenslots:innen Rathaus Osterfeld; Persönliches Budget laut Stadt ausdrücklich möglich | Antrag lokal in der Stadtverwaltung | Merkblatt mit Poolverfahren | LWL-Gebiet; Antrag und Kosten trotzdem bei der Stadt |\n\nDer Kontrast zu Essen und [Duisburg](/blog/schulbegleitung-duisburg-beantragen): alle drei kreisfrei und LVR, in Oberhausen aber zwei klar benannte städtische Briefkästen (Alte Heid vs. Essener Straße) plus eine eigene Verfahrenslots:innen-Stelle. Der Kontrast zu Bottrop: geografisch nah, aber LWL statt LVR. Antragsstelle und Kostenträger ist in beiden Fällen die Stadt, nicht der Landschaftsverband.\n\n## Wer ist zuständig: Fachstelle § 35a oder Eingliederungshilfe?\n\n### Weg A: Fachstelle gem. § 35a SGB VIII (seelisch)\n\nDie Fachstelle Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII ist für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) seelischer Behinderung zuständig. Alltagsbeispiele: Autismus-Spektrum, ADHS, Angststörungen, Depressionen, sofern die Teilhabeprüfung greift. Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII.\n\n**Kontakt laut Stadt Oberhausen (Stand Abruf 21. September 2026):**\n\n| Stelle | Details |\n| --- | --- |\n| Behörde | Fachbereich 3-1-40 / Fachstelle § 35a |\n| Adresse | Alte Heid 13, 46047 Oberhausen |\n| E-Mail | fachstelle35a@oberhausen.de |\n| Servicezeiten | Mo bis Do 8:30 bis 12:00 und 13:30 bis 15:00 Uhr; Fr 8:30 bis 12:00 Uhr |\n| Allgemeines Jugendamt (Einstieg / Leichte Sprache) | Tel. +49 208 825-9390, jugendamt@oberhausen.de; Kinder, Jugend und Familie, Mülheimer Straße 6, 46049 Oberhausen |\n\nEine allgemeine Servicenummer nennt die Fachstelle nicht (das Serviceportal führt nur eine Durchwahl der Teamleitung). Nutzen Sie die Fachstelle-E-Mail als Einstieg. Die Nummer des Jugendamts hilft, wenn Sie unsicher sind, ob § 35a oder der Sozialrathaus-Weg greift.\n\n### Weg B: Fachbereich 3-2-20 Eingliederungshilfe (körperlich / geistig / Mehrfachbehinderung)\n\nFür Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung ist die örtliche Eingliederungshilfe der Stadt Oberhausen zuständig. Im Vordergrund steht die Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX), darunter Schulbegleitung durch Integrationshelfer:innen (inkl. Ganztagsangebote), Begleitung zu Klassenfahrten und Ausflügen, heilpädagogische oder sonstige Maßnahmen sowie Gegenstände und Hilfsmittel.\n\nWichtig: Der Antrag geht an das Sozialrathaus Essener Straße 53, nicht an den LVR. Die Stadt Oberhausen nennt den LVR ausdrücklich nur für Kinder vor der Einschulung und für Erwachsene mit Behinderungen. Für die ganze Schulzeit ist die städtische Eingliederungshilfe zuständig.\n\n**Kontakt laut Stadt Oberhausen (Stand Abruf 21. September 2026):**\n\n| Stelle | Details |\n| --- | --- |\n| Behörde | Fachbereich 3-2-20, Eingliederungshilfe (Bereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen) |\n| Adresse | Sozialrathaus, Essener Str. 53, 46047 Oberhausen (2. Obergeschoss, Südflügel laut Leichte-Sprache-Seite) |\n| Sammel-E-Mail (empfohlener Einstieg) | eingliederungshilfe@oberhausen.de |\n| Servicezeiten (Serviceportal) | Mo, Di, Do 8:00 bis 16:00 Uhr; Mi und Fr 8:00 bis 12:00 Uhr; Termin nach vorheriger Absprache |\n| Fax | +49 208 825-4207 |\n\nDie Fälle sind nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens auf pädagogische Fachkräfte und Sachbearbeitung verteilt; die aktuelle Zuordnung steht in der Kontaktübersicht der Stadt. Weil Zuordnungen wechseln, starten Sie am sichersten über eingliederungshilfe@oberhausen.de und lassen sich an die zuständige Fachkraft weitervermitteln.\n\n### Schnellzuordnung\n\n| Ausgangslage | Erste Adresse |\n| --- | --- |\n| (Drohende) seelische Behinderung, Fokus Teilhabe Schule | Fachstelle § 35a, Alte Heid 13 / fachstelle35a@oberhausen.de |\n| Körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung in der Schulzeit | Eingliederungshilfe, Essener Str. 53 / eingliederungshilfe@oberhausen.de |\n| Kind noch nicht eingeschult (Vorschulalter) | laut Stadt-Übersicht Eingliederungshilfe: LVR |\n| Erwachsene mit Behinderungen | laut Stadt-Übersicht Eingliederungshilfe: LVR |\n| Unsicher, welche Behinderungsart maßgebend ist | schriftlich beantragen; die Stelle muss bei Unzuständigkeit weiterleiten |\n| „LVR Köln“ gehört, Kind geht zur Schule | städtisches Amt (Alte Heid oder Essener Straße); der LVR ist für die Schulbegleitung nicht zuständig |\n| Antrag, Bescheid oder Behördenweg unklar | Verfahrenslots:innen Rathaus Osterfeld (siehe unten) |\n\n## Verfahrenslots:innen: Beratung beim Antrag\n\nOberhausen unterhält eigene Verfahrenslots:innen. Sie begleiten freiwillig, unabhängig und vertraulich. Sie informieren über Rechte und Leistungen der Eingliederungshilfe, helfen beim Ausfüllen von Anträgen, erklären Bescheide und vermitteln zu Ansprechpartner:innen. Die Orientierung gilt dem Willen der jungen Menschen und ihrer Familien.\n\n**Wer kann sich melden?** Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit möglichen Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX bzw. § 35a SGB VIII (ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII), sowie Familien, Erziehungs- und Personensorgeberechtigte, Pflegeeltern und gesetzliche Betreuer:innen. Bei Bedarf können Sprachmittler:innen hinzugezogen werden. Die Beratung ist vertraulich; ohne Einverständnis gehen keine Informationen an andere Stellen.\n\n**Kontakt laut Stadt Oberhausen (Stand Abruf 21. September 2026):**\n\n| Stelle | Details |\n| --- | --- |\n| Behörde | Kinder, Jugend und Familie, Fachbereich 3-1-20 / Beratung |\n| Adresse | Rathaus Osterfeld, Bottroper Str. 183, 46117 Oberhausen |\n| E-Mail | verfahrens-lotsen@oberhausen.de |\n\nDie Verfahrenslots:innen ersetzen weder den Antrag noch die Entscheidung des Amtes. Sie machen den Weg oft greifbarer, bevor oder während Sie bei Fachstelle oder Eingliederungshilfe einreichen.\n\n## Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Oberhausen\n\n1. **Bedarf mit der Schule besprechen.** Situationen statt nur Diagnosen: Unterricht, Pausen, Übergänge, ggf. OGS. Die Schule bleibt für den Unterricht verantwortlich; die Assistenz deckt den behinderungsbedingten Mehrbedarf, nicht Nachhilfe.\n2. **Zuständigkeit grob zuordnen.** Seelisch: Fachstelle § 35a, Alte Heid 13. Körperlich, geistig, Mehrfachbehinderung: Essener Straße 53. Im Zweifel stellen und weiterleiten lassen. Der LVR ist für die Schulbegleitung nicht zuständig.\n3. **Unterlagen sammeln.** Orientierung unten (städtische Listen zur Teilhabe an Bildung bzw. § 35a). Bei Unsicherheit können Verfahrenslots:innen helfen.\n4. **Antrag einreichen und Eingang sichern.** Weg A: Alte Heid 13 bzw. fachstelle35a@oberhausen.de. Weg B: Essener Str. 53 bzw. eingliederungshilfe@oberhausen.de. Eingangsbestätigung sichern.\n5. **Bedarfsprüfung abwarten.** Die Stadt prüft Unterlagen und entscheidet über Bewilligung, Ablehnung oder (bei Wahl) Persönliches Budget. Wer vor Bescheid auf eigene Kosten startet, trägt das finanzielle Risiko. Kostenübernahme frühestens ab Antragstellung.\n6. **Bescheid lesen und Träger wählen.** Danach greift Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Wie schnell ein Träger eine passende Fachkraft findet, hängt von Stundenumfang, Schulweg und freien Kapazitäten ab; eine Amtsfrist dafür gibt es nicht.\n\nLandesweiter Ablauf: [NRW-Leitfaden](/blog/so-beantragen-sie-eine-schulbegleitung-in-nrw-ein-schritt-fuer-schritt-leitfaden). Oberhausen ergänzt ihn um die beiden Briefkästen, Verfahrenslots:innen und das Persönliche Budget.\n\n## Unterlagen-Checkliste: körperlich / geistig (Teilhabe an Bildung)\n\nQuelle: Stadtseite Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) sowie Leichte-Sprache-Seite Schul-Begleitung (Abruf 21. September 2026). Weitere Unterlagen sind möglich; fragen Sie bei der Eingliederungshilfe nach.\n\n| Unterlage | Wozu |\n| --- | --- |\n| [ ] Ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen usw.) | Nachweis der Behinderung und Fachsicht |\n| [ ] Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid Versorgungsamt | behinderungsbezogene Nachweise |\n| [ ] Gutachten des Medizinischen Dienstes über die Pflegebedürftigkeit (falls vorhanden) | ergänzende Fachsicht |\n| [ ] Stellungnahme der Schule | behinderungsbedingte Unterstützung im Unterricht |\n| [ ] Therapieberichte | ergänzende Fachsicht |\n| [ ] Entwicklungsbericht Kindertagesstätte und/oder Schule | Verlauf und Alltagsbedarf |\n| [ ] Bescheid des Schulamtes über Förderort und Förderschwerpunkt | schulische Einordnung |\n| [ ] Nachteilsausgleich (falls vorhanden) | Abgrenzung zur Assistenz ([Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung](/blog/nachteilsausgleich-oder-schulbegleitung)) |\n| [ ] weitere Unterlagen nach Rückfrage der Stadt | Vervollständigung des Antrags |\n\nDie Leichte-Sprache-Seite zur Schul-Begleitung nennt beispielhaft: Schwerbehindertenausweis, Therapieberichte, Unterlagen von Ärzt:innen, Berichte von Kita oder Schule, Bescheid vom Schulamt.\n\n## Unterlagen-Checkliste: Fachstelle § 35a (Orientierung)\n\nAktuelle Pflichtlisten holen Sie über die Fachstelle (Alte Heid) bzw. fachstelle35a@oberhausen.de. Orientierung:\n\n| Unterlage | Wozu |\n| --- | --- |\n| [ ] Fachärztliche Stellungnahme (z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrie) | Grundlage der seelischen Behinderung / drohenden Behinderung |\n| [ ] Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a | formale Antragstellung |\n| [ ] Sorgerechtsnachweis | wer antragsberechtigt ist |\n| [ ] Geburtsurkunde bzw. Identitätsnachweis des Kindes | Identifikation |\n| [ ] Schulische Stellungnahme zum Assistenzbedarf | Teilhabe in Unterricht, Pausen, Übergängen |\n| [ ] Schweigepflichtentbindung (nach Absprache) | Abstimmung mit Schule und Fachstellen |\n| [ ] Berichte aus Therapie / SPZ / Beratungsstelle (falls vorhanden) | ergänzende Fachsicht |\n\nErgänzend hilfreich: eigene Kurzschilderung und Kontaktdaten der Klassenleitung (keine Pflichtunterlage).\n\n## Persönliches Budget laut Stadt Oberhausen\n\nLeistungen zur Teilhabe an Bildung können laut Stadt Oberhausen auch als **Persönliches Budget** zur Verfügung gestellt werden (die Stadt nennt § 28 SGB IX, seit 2018 steht die Regelung in § 29 SGB IX). Dabei erhalten Leistungsberechtigte ein monatliches Budget zur selbstständigen Verplanung der benötigten Leistungen. Die Leistung muss beantragt werden. Bei Wahl des Persönlichen Budgets wird eine Zielvereinbarung mit dem Fallmanagement getroffen. Das Persönliche Budget muss laut Stadt mindestens 6 Monate genutzt werden. Fragen dazu stellen Sie bei der Antragstellung.\n\nVertiefung: [Persönliches Budget Schulbegleitung](/blog/persoenliches-budget-schulbegleitung). Ob Budget oder Sachleistung besser passt, hängt vom Einzelfall ab; die Stadt und ggf. Verfahrenslots:innen können den Unterschied erklären.\n\n## Nach der Bewilligung: Gesamtplan, Matching und Wunsch- und Wahlrecht\n\nHat die Stadt den Antrag bewilligt, wird laut Leichte-Sprache-Seite ein **Gesamtplan oder Teilhabeplan** geschrieben. Darin steht, welche Hilfen das Kind braucht. Der Plan wird immer wieder geprüft. Die Hilfe läuft so lange, wie sie benötigt wird.\n\nMit dem Bescheid stehen Stundenumfang und Leistungsart fest. Organisation über freie Träger. Ihr **Wunsch- und Wahlrecht** bleibt (§ 5 SGB VIII bzw. § 8 SGB IX; Grenzen: unverhältnismäßige Mehrkosten, fehlende Vereinbarungen).\n\nKriterien in Oberhausen: Erreichbarkeit in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld; Vertretung; Einarbeitung; Austausch mit der Klassenleitung; Erfahrung mit beiden Amtswegen. Pool- oder Infrastrukturmodelle an einzelnen Schulen ersetzen die individuelle Prüfung nicht ([Poolmodell oder 1:1](/blog/poolmodell-oder-1zu1), [Infrastrukturmodell und Poolmodell](/blog/infrastrukturmodell-schulbegleitung-pool)).\n\nNachteilsausgleich und AO-SF ersetzen die Schulbegleitung nicht ([Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung](/blog/nachteilsausgleich-oder-schulbegleitung)).\n\nWie lange es nach der Bewilligung bis zum Start dauert, hängt vom Einzelfall und von freien Kapazitäten beim Träger ab. Mehr dazu in [Wartezeiten bei der Schulbegleitung](/blog/wartezeiten-schulbegleitung-nrw).\n\n## Was kostet eine Schulbegleitung in Oberhausen?\n\nFür Familien ist die Schulbegleitung **kostenfrei**. Es gibt keinen Eigenanteil, keine versteckten Gebühren und keine Zuzahlung, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (nach § 35a SGB VIII über die Fachstelle bzw. nach § 112 SGB IX über die Eingliederungshilfe der Stadt), die vollständig vom Kostenträger finanziert wird. Der Träger rechnet direkt mit der Stadt ab; Sie zahlen kein Honorar an den Anbieter.\n\nAuch die Beratung durch einen Anbieter wie Starke Schultern kostet Sie nichts.\n\nEine Ausnahme gibt es: Wer vor dem Bescheid auf eigene Kosten mit einer Begleitung startet, trägt das finanzielle Risiko selbst. Die Kostenübernahme gilt frühestens ab Antragstellung. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.\n\n## Häufige Fragen\n\n### Gehört Oberhausen zum LVR und muss ich den Antrag nach Köln schicken?\n\nOberhausen liegt im rheinischen Landesteil (LVR-Gebiet). Laut Stadt-Übersicht Eingliederungshilfe ist der LVR zuständig für Kinder vor der Einschulung und für Erwachsene mit Behinderungen. Für die Schulbegleitung stellen Sie den Antrag bei der Fachstelle § 35a (Alte Heid) oder bei der Eingliederungshilfe (Essener Straße 53), nicht beim LVR. Die Stadt entscheidet über den Antrag und trägt die Kosten; der LVR ist dabei nicht beteiligt.\n\n### Was machen die Verfahrenslots:innen und ersetzen sie den Antrag?\n\nNein. Sie beraten und begleiten beim Antrag und beim Verstehen von Bescheiden, unabhängig und vertraulich, für junge Menschen bis 27 und ihre Familien. Den Antrag und die Entscheidung treffen weiter Fachstelle bzw. Eingliederungshilfe. Kontakt: Rathaus Osterfeld, Bottroper Str. 183, verfahrens-lotsen@oberhausen.de.\n\n### Was ist das Persönliche Budget bei der Schulbegleitung?\n\nLaut Stadt können Leistungen zur Teilhabe an Bildung als Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) beantragt werden. Es gibt eine Zielvereinbarung mit dem Fallmanagement und eine Mindestnutzung von 6 Monaten. Details: [Persönliches Budget Schulbegleitung](/blog/persoenliches-budget-schulbegleitung).\n\n### Reicht eine Diagnose für den Antrag?\n\nNein. Ärztliche Unterlagen und Diagnosen sind nötig, reichen aber nicht allein. Entscheidend ist die Teilhabebeeinträchtigung im Schulalltag. Deshalb gehören schulische Stellungnahme bzw. Entwicklungsberichte und die übrigen Antragsunterlagen dazu.\n\n### Ist Schulbegleitung in Oberhausen kostenpflichtig für Familien?\n\nDie bewilligte Leistung der Eingliederungshilfe ist für Familien kostenfrei. Finanziert wird sie über Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe, nicht über ein Elternhonorar an den Träger. Einzelne Leistungen der sozialen Teilhabe können einkommens- und vermögensabhängig sein; das ändert nichts am Grundsatz der Kostenfreiheit der bewilligten Schulbegleitung für die Familie.\n\n### Was tun bei Ablehnung?\n\nFristen und Widerspruch erklärt [Antrag abgelehnt: Widerspruch in NRW](/blog/antrag-abgelehnt-widerspruch-nrw). Bewahren Sie den Bescheid und die Eingangsbestätigung auf. Verfahrenslots:innen können beim Verstehen des Bescheids helfen.\n\n## Unterstützung durch Starke Schultern\n\nWenn Sie den Antrag vorbereiten oder nach der Bewilligung eine Fachkraft für Oberhausen suchen, sortieren wir den Weg mit: Fachstelle § 35a oder Eingliederungshilfe Essener Straße, Unterlagen, Schule, später das Matching. Für Familien ist das kostenfrei. Start: [Schulbegleitung in Oberhausen](/schulbegleitung-oberhausen), [Kontakt](/kontakt) oder [Hilfeportal](https://hilfeportal.starkeschultern.com/start). Telefon +49 170 5513301, E-Mail info@starkeschultern.com.\n\n",
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