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  "title": "Schulbegleitung in Köln beantragen: Jugendamt, LVR und Bezirke",
  "summary": "Schulbegleitung in Köln beantragen: Welche Stelle zuständig ist (Bezirksjugendamt/ASD oder Amt für Soziales), welche Unterlagen Sie brauchen und wie die Trägerwahl nach der Bewilligung läuft. Stand 8. Juli 2026.",
  "content_markdown": "Die Klassenleitung ruft an, der Unterricht klappt nur mit Dauerbegleitung, und trotzdem ist unklar, *wo* in Köln der Antrag hingehört. Viele Familien landen beim falschen Amt oder sammeln Unterlagen, die die andere Stelle nicht braucht. Dieser Beitrag ordnet die Kölner Zuständigkeiten, nennt die Anlaufstellen in den Bezirken und folgt den öffentlichen Angaben der Stadt.\n\nEs geht um [Schulbegleitung](/schulbegleitung) (Integrationshilfe, I-Kraft, Schulassistenz): individuelle Unterstützung, wenn die Schule einen behinderungsbedingten Bedarf nicht allein decken kann. Den NRW-Rahmen erklärt [So beantragen Sie eine Schulbegleitung in NRW](/blog/so-beantragen-sie-eine-schulbegleitung-in-nrw-ein-schritt-fuer-schritt-leitfaden). Dass eine andere NRW-Stadt es ganz anders löst, zeigt [Schulbegleitung in Bonn beantragen](/blog/schulbegleitung-bonn-beantragen): dort bearbeitet ein einziger Fachdienst beide Rechtskreise. Hier geht es um Köln.\n\n## Was Schulbegleitung in Köln bedeutet\n\nSchulbegleitung ist keine Nachhilfe und keine zweite Lehrkraft. Sie soll Teilhabe am Unterricht und am Schulleben ermöglichen: Struktur, Übergänge, Konflikte, Pflege oder Orientierung, je nachdem, was der Bescheid bewilligt. Ob 1:1 oder ein anderes Setting passt, entscheidet der Leistungsträger nach individueller Bedarfsfeststellung, nicht die Schule allein.\n\nDas gilt in Köln an allen Schulformen. Die Stadt stellt klar: Art und Umfang werden im Einzelfall festgestellt. Sprechen Sie die Klassenleitung früh an, treffen Sie aber keine verbindlichen Hilfearrangements vor der Amtsentscheidung. So steht es auf der Produktseite des Jugendamts zur Schulbegleitung bei seelischer Behinderung.\n\nFür die Antragstellung fallen **keine Gebühren** an. Die bewilligte Leistung finanziert die Eingliederungshilfe. Der Stundenumfang folgt dem festgestellten Bedarf, nicht einem Trägerversprechen.\n\n## Wer zuständig ist: Jugendamt Köln vs. LVR / § 35a vs. § 112\n\nIn Köln stellen Sie den Antrag in der Regel **nicht beim LVR**, sondern bei der Stadt. Der Landschaftsverband ist überörtlicher Träger. Für Schulbegleitung von Kindern, die in der Familie leben und zur Schule gehen, bleiben nach der LVR-Fachinformation die kreisfreien Städte zuständig: Sie entscheiden über den Antrag und tragen die Kosten. Der LVR ist vor allem bei Frühförderung, Pflegefamilien (körperliche, geistige oder Sinnesbehinderung) und Leistungen über Tag und Nacht in einer Wohneinrichtung direkt zuständig.\n\nInnerhalb Kölns teilt sich die Zuständigkeit nach der Art der Beeinträchtigung:\n\n| Merkmal | Jugendamt Köln (ASD im Bezirksjugendamt) | Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Eingliederungshilfe) | LVR (überörtlich) |\n| --- | --- | --- | --- |\n| Rechtsgrundlage | § 35a SGB VIII (seelische Behinderung, auch drohend) | § 112 SGB IX (Teilhabe an Bildung); Leistungsberechtigung § 99 SGB IX | SGB IX, nur in den vom LVR genannten Ausnahmen |\n| Typische Ausgangslage | z. B. ADHS, Autismus-Spektrum, Angst, soweit dem Jugendamt zugeordnet | geistige, körperliche oder Mehrfachbehinderung | Frühförderung; Pflegefamilie (nicht seelisch); stationär über Tag und Nacht |\n| Antrag stellen bei | ASD des Wohnbezirks | Eingliederungshilfe, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln | in der Regel nicht für die Schulbegleitung |\n| Persönliche Vorsprache | **erforderlich vor Antragstellung**, Termin telefonisch | **nicht erforderlich**; Gespräch oder Fallkonferenz später möglich | LVR-Beratungskompass, falls eine LVR-Leistung betroffen ist |\n| Innere Zuordnung | nach Wohnbezirk | nach Familiennamen des Kindes (Infoblatt der Stadt) | regionale LVR-Mitarbeitende |\n| Gebühren | keine | keine | entfällt für den kommunalen Antrag |\n\nUnsicher, welcher Weg passt? Reichen Sie den Antrag trotzdem ein. Ist das Amt für Soziales nicht zuständig, leitet es den Vorgang nach eigenen Angaben weiter (zum Beispiel an das Jugendamt) und informiert Sie. Unabhängig beraten die **Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen** nach § 10b SGB VIII: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Telefon 0221 221-33700.\n\n### Bezirke: Welches Jugendamt für § 35a?\n\nFür § 35a wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Ihres Wohnbezirks. Persönliche Vorsprache nur nach Termin. Anschriften und Telefone laut den Adressseiten der Stadt:\n\n| Stadtbezirk | ASD-Anschrift | Telefon |\n| --- | --- | --- |\n| Chorweiler | Bezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln | 0221 221-96999 |\n| Ehrenfeld | Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln | 0221 221-94999 |\n| Innenstadt | Ludwigstraße 8, 50667 Köln | 0221 221-91999 |\n| Kalk | Bezirksrathaus Kalk, Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln | 0221 221-98999 |\n| Lindenthal | Bezirksrathaus Lindenthal, Aachener Straße 220, 50931 Köln | 0221 221-93999 |\n| Mülheim | Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2 a, 51065 Köln | 0221 221-99999 |\n| Nippes | Bezirksrathaus Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln | 0221 221-95999 |\n| Porz | Bezirksrathaus Porz, Alfred-Moritz-Platz 1, 51143 Köln | 0221 221-97999 |\n| Rodenkirchen | Industriestraße 161, 50999 Köln | 0221 221-92999 |\n\nÖffnungszeiten laut ASD-Seiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr; eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Mittwoch ist nicht als Öffnungszeit ausgewiesen. Postanschrift: Postfach 10 35 64, 50475 Köln (Ehrenfeld: Bezirksjugendamt Ehrenfeld, 50605 Köln).\n\nFür § 112 ist nicht das Bezirksjugendamt zuständig, sondern die zentrale Eingliederungshilfe:\n\n- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Eingliederungshilfe, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln (Kalk Karree)\n- Telefon 0221 221-27379, Fax 0221 221-6527468, E-Mail eingliederungshilfe@stadt-koeln.de\n- Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung\n\nDie Stadt übernimmt diese Leistungen bis zum Abschluss einer ersten allgemeinen Schulausbildung, längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II.\n\n## Unterlagen: Checkliste für den Kölner Antrag\n\nWas verlangt wird, hängt vom Rechtskreis ab. Sammeln Sie die Unterlagen, bevor Sie den ASD-Termin oder den Versand an das Amt für Soziales vorbereiten.\n\n**Weg A: seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII, ASD)**\n\n- [ ] Medizinische und therapeutische Unterlagen: Warum weicht der seelische Gesundheitszustand vom lebensaltertypischen Zustand ab?\n- [ ] Aussteller: Ärztin/Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychotherapeutin bzw. -therapeut **oder** Ärztin/Arzt bzw. psychologische Psychotherapeutin/Psychotherapeut mit besonderen Erfahrungen bei seelischen Störungen im Kindes- und Jugendalter\n- [ ] Kopie der Schulzuweisung, falls sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt\n- [ ] Stichpunkte für das Pflichtgespräch: Schulalltag, bereits erprobte schulische Maßnahmen, was in Klasse und Pausen nicht gelingt\n\nFehlen Unterlagen, holt das Jugendamt Stellungnahmen nach eigenen Angaben selbst ein. Warten Sie nicht unbegrenzt auf ein „perfektes“ Gutachten. Zum Termin sollten Sie den Schulalltag und vorhandene Berichte aber benennen können.\n\n**Weg B: geistige, körperliche oder Mehrfachbehinderung (§ 112 SGB IX)**\n\n- [ ] Ausgefüllter Antrag auf Eingliederungshilfe (Vordruck unter „Downloads und Infos“ auf der städtischen Produktseite)\n- [ ] Medizinische und therapeutische Unterlagen zur Behinderung\n- [ ] Schweigepflichtentbindung\n- [ ] Schulzuweisung bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, falls vorhanden\n- [ ] Personalausweis oder Pass\n- [ ] Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden\n\nEinreichung laut Infoblatt: Post an Ottmar-Pohl-Platz 1, Fax 0221 221-6527468 oder E-Mail an eingliederungshilfe@stadt-koeln.de.\n\n**Für beide Wege hilfreich**\n\n- [ ] Kurze Schilderung des Bedarfs im Unterricht, in Pausen, bei Übergängen, ggf. in der OGS\n- [ ] Berichte von Therapie, Frühförderung oder SPZ, sofern vorhanden (in Köln u. a. SPZ Kinderklinik Amsterdamer Straße und SPZ Uniklinik Köln)\n- [ ] Kontaktdaten von Klassenleitung und Schulleitung\n\nDie Klärung läuft in enger Abstimmung mit der Schule. Beim §-35a-Weg bezieht das Amt zusätzlich die Schulaufsicht ein.\n\n## Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Köln\n\n1. **Bedarf mit der Schule besprechen.** Beschreiben Sie Situationen, nicht Diagnosen: Wann gelingt Teilhabe nicht, was wurde schon versucht? Die Stadt empfiehlt das Gespräch mit Lehrkräften und Schulleitung möglichst früh.\n2. **Zuständigkeit grob klären.** Seelisch: ASD Ihres Bezirks. Geistig, körperlich, Mehrfachbehinderung: Eingliederungshilfe im Kalk Karree. Im Zweifel Verfahrenslotsen (0221 221-33700) oder Elternberatung Inklusion (Peter-Huppertz-Straße 7, 51063 Köln, 0221 221-21171).\n3. **Beim Jugendamt: Beratungstermin vereinbaren.** Für § 35a ist die persönliche Beratung vor der Antragstellung erforderlich. Das Amt klärt dabei auch Hilfen jenseits der Schule.\n4. **Beim Amt für Soziales: Antrag und Anlagen einreichen.** Eine Vorsprache zur Antragstellung ist nicht nötig. Bewahren Sie Sendebeleg oder Eingangsbestätigung auf.\n5. **Bedarfsprüfung abwarten.** Möglich sind Elterngespräch, Abstimmung mit der Schule und, beim Amt für Soziales, eine Fallkonferenz. Treffen Sie vor dem Bescheid keine verbindlichen Stundenabsprachen mit einem Träger.\n6. **Bescheid lesen und Träger wählen.** Nach der Bewilligung wählen Sie einen anerkannten Leistungserbringer.\n7. **Fortsetzung rechtzeitig anstoßen.** Der Hilfebedarf wird laut Infoblatt im Regelfall zum Schuljahreswechsel überprüft. Die Mitteilung zur Fortsetzung sollte ein bis zwei Monate vor den Sommerferien eingehen.\n\nDen landesweiten Rahmen beschreibt der [NRW-Leitfaden](/blog/so-beantragen-sie-eine-schulbegleitung-in-nrw-ein-schritt-fuer-schritt-leitfaden). Köln ergänzt ihn um die Pflichtberatung im ASD und den Sozialamtsweg ohne Vorsprache.\n\n## Typische Dauer: Was öffentlich belegt ist\n\nEine pauschale Bearbeitungszeit für beide Wege veröffentlicht die Stadt Köln nicht. Für den Sozialamtsweg nennt das Infoblatt Schulbegleitung: Die Bearbeitungszeit beträgt einschließlich Postweg **aktuell bis zu drei Monate**. Anträge für das folgende Schuljahr sollen deshalb mindestens ein bis zwei Monate vor den Sommerferien vorliegen. Belegt ist außerdem:\n\n- Beim Jugendamt liegt der Beratungstermin *vor* der Antragstellung. Die Terminwartezeit gehört zur Gesamtdauer und unterscheidet sich nach Bezirk.\n- Rehabilitationsträger sollen innerhalb von zwei Wochen klären, ob sie zuständig sind, und einen unzuständigen Antrag weiterleiten (§ 14 SGB IX). Das ersetzt keine inhaltliche Entscheidung.\n- Die Zwei-Monats-Genehmigungsfiktion des § 18 SGB IX gilt **nicht** für Eingliederungshilfe und öffentliche Jugendhilfe (§ 18 Abs. 7 SGB IX).\n- Der Bedarf wird laut Infoblatt im Regelfall zum Schuljahreswechsel geprüft; Fortsetzung ein bis zwei Monate vor den Sommerferien anmelden.\n- Die Vermittlung einer Fachkraft nach Bewilligung hängt vom Träger, vom Stundenumfang und von freien Kapazitäten ab. Dafür gibt es keine Amtsfrist.\n\nFehlende Unterlagen, eine ausstehende Schulstellungnahme oder eine Fallkonferenz verlängern das Verfahren. Nachfragen mit Aktenzeichen ist sachlich.\n\n## Nach der Bewilligung: Trägerwahl und Wunsch- und Wahlrecht\n\nMit dem Bewilligungsbescheid versendet das Amt für Soziales laut Infoblatt eine Übersicht anerkannter Leistungserbringer. In Absprache mit der Sachbearbeitung können Sie schon vorher Kontakt zu einem Träger aufnehmen. Den Vertrag über die Schulbegleitung schließen Sie mit dem gewählten Träger. Das Amt bewilligt die Leistung; die Schule weist niemanden eigenmächtig ein.\n\nDas **Wunsch- und Wahlrecht** folgt für den Jugendhilfeweg aus § 5 SGB VIII, für die Eingliederungshilfe aus § 8 SGB IX. Sie dürfen zwischen geeigneten Diensten wählen. Grenzen sind unverhältnismäßige Mehrkosten und das Fehlen einer Vereinbarung mit dem Leistungsträger. Der öffentliche Träger muss auf dieses Recht hinweisen. Passt der aktuelle Anbieter nicht, ist ein Wechsel möglich: [Schulbegleitung Anbieter wechseln](/blog/schulbegleitung-anbieter-wechseln-rechte-ablauf-und-tipps).\n\nSinnvolle Kriterien: Erreichbarkeit im Bezirk, Vertretung, Einarbeitung an der Schule, Austausch mit der Klassenleitung. Köln gehört zu den 15 Einsatzgebieten von Starke Schultern; unser Büro ist in Essen. Details: [Schulbegleitung in Köln](/schulbegleitung-koeln).\n\n## Häufige Fragen\n\n### Wo muss ich Schulbegleitung in Köln beantragen?\n\nBei (drohender) seelischer Behinderung beim ASD Ihres Bezirksjugendamtes. Bei geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung bei der Eingliederungshilfe im Amt für Soziales. Die Stadt verlangt die Beantragung in Zusammenarbeit mit der Schule.\n\n### Reicht ein formloser Brief?\n\nBeim Jugendamt ist die persönliche Beratung vor der Antragstellung vorgeschrieben. Beim Amt für Soziales gibt es einen Vordruck; ein formloser Brief ersetzt ihn dort nicht.\n\n### Entstehen Kosten für uns als Familie?\n\nFür die Antragstellung fallen laut Stadt keine Gebühren an. Die bewilligte Leistung finanziert die Eingliederungshilfe. Einen Elternbeitrag für die Schulbegleitung selbst sieht das beschriebene Verfahren nicht vor.\n\n### Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?\n\nSie können Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids; sie beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe. Begründen Sie mit dem schulischen Bedarf und den Unterlagen.\n\n### Kann die Schulbegleitung auch im Offenen Ganztag laufen?\n\nKinder mit Unterstützungsbedarf können in Köln grundsätzlich am Ganztag teilnehmen. Ob Stunden der Schulbegleitung die OGS abdecken, steht im Bescheid. Klären Sie das im Antrag.\n\n### Muss ich zum LVR?\n\nFür die typische Schulbegleitung eines Kindes, das in Köln in der Familie lebt, nein. Ausnahmen (Pflegefamilie, stationäres Wohnen, Frühförderung) klären Sie mit den Verfahrenslotsen oder dem LVR-Beratungskompass.\n\n### Wer hilft, wenn ich den Überblick verliere?\n\nVerfahrenslotsen (Ottmar-Pohl-Platz 1, 0221 221-33700), Elternberatung Inklusion, Schulamt und Schulpsychologischer Dienst. Einen Träger dürfen Sie schon vor der Bewilligung um Orientierung bitten, ohne dass daraus ein Anspruch entsteht.\n\n### Wie lange gilt eine Bewilligung?\n\nLaut Infoblatt wird der Bedarf im Regelfall zum Schuljahreswechsel überprüft. Fortsetzung ein bis zwei Monate vor den Sommerferien anmelden, nicht in der letzten Schulwoche.\n\n## Unterstützung durch Starke Schultern\n\nWenn Sie den Antrag vorbereiten oder nach der Bewilligung eine Fachkraft suchen, sortieren wir den Weg mit: Zuständigkeit, Unterlagen, Schule, später das Matching. Für Familien ist das kostenfrei. Start: [Schulbegleitung in Köln](/schulbegleitung-koeln), [Kontakt](/kontakt) oder [Hilfeportal](https://hilfeportal.starkeschultern.com/start). Telefon +49 170 5513301, E-Mail info@starkeschultern.com.\n",
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