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  "title": "Schulbegleitung in Gelsenkirchen beantragen: Jugendamt und Referat Soziales",
  "summary": "Schulbegleitung Gelsenkirchen beantragen: Jugendamt § 35a oder Referat Soziales § 112, warum der LWL nicht zuständig ist, Kontakte Zeppelinallee und Vattmannstraße, Checkliste. Stand 14. September 2026.",
  "content_markdown": "Viele Familien aus Gelsenkirchen hören zuerst „LWL Münster“, weil die Stadt in Westfalen liegt. Für die typische Schulbegleitung eines Kindes, das zu Hause lebt und zur Schule geht, ist trotzdem ein städtisches Amt zuständig: das Jugendamt (Referat 51) oder das Referat Soziales. Bis zum Ende der Schulausbildung ist die Stadt Gelsenkirchen selbst Träger der Eingliederungshilfe, sie bewilligt und trägt die Kosten. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist bei der Schulbegleitung weder Antragsstelle noch Kostenträger. Dieser Beitrag ordnet die beiden städtischen Türen, grenzt den LWL klar ab und führt Sie durch Antrag, Bewilligung und Trägerwahl.\n\nEs geht um [Schulbegleitung](/schulbegleitung) (Integrationskraft, I-Kraft, Inklusionshilfe, Schulassistenz): individuelle Unterstützung, wenn die Schule einen behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht allein decken kann. Den NRW-Rahmen erklärt [So beantragen Sie eine Schulbegleitung in NRW](/blog/so-beantragen-sie-eine-schulbegleitung-in-nrw-ein-schritt-fuer-schritt-leitfaden). Die Landschaftsverband-Logik steht unter [LVR oder LWL: Wer zahlt in NRW](/blog/lvr-oder-lwl-wer-zahlt-in-nrw). Hier geht es um Gelsenkirchen als kreisfreie Stadt im LWL-Gebiet.\n\n## Was in Gelsenkirchen anders ist als in Essen oder Velbert\n\n| Merkmal | Gelsenkirchen | Essen (kreisfrei) | Velbert (kreisangehörig) |\n| --- | --- | --- | --- |\n| Kommunale Struktur | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt | Stadt im Kreis Mettmann |\n| Landschaftsverband | LWL (Westfalen) | LVR (Rheinland) | LVR (Rheinland) |\n| Seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII) | Jugendamt / Referat 51 Kinder, Jugend und Familien | Jugendamt Stadt Essen | Städtischer Jugendhilfedienst Velbert |\n| Körperlich / geistig (Schulzeit) | Referat Soziales als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe | örtlicher Träger der Stadt Essen | Kreis Mettmann als örtlicher Träger |\n| LWL / LVR zuständig für Schulbegleitung? | nein | nein | nein |\n| Typischer Einstieg | Jugendamt Zeppelinallee oder Referat Soziales Vattmannstraße | Jugendamt Essen bzw. örtliche Eingliederungshilfe | Tagesdienst Jugendhilfedienst oder Kreis-Eingliederungshilfe |\n\nDer Kontrast zu Velbert: [Velbert](/blog/schulbegleitung-velbert-beantragen) teilt die Wege mit dem Kreis Mettmann. Gelsenkirchen ist kreisfrei und hält Jugendhilfe und örtliche Eingliederungshilfe in der Stadtverwaltung. Der Kontrast zu Essen: beide Städte sind kreisfrei und organisieren den Antrag lokal. Der Unterschied liegt im Landschaftsverband (LWL statt LVR). Für die Schulbegleitung ändert das nichts: In beiden Städten ist die Stadt selbst zuständig und trägt die Kosten. Wie das in einer kreisfreien Stadt im LVR-Gebiet aussieht, zeigt der Leitfaden für [Duisburg](/blog/schulbegleitung-duisburg-beantragen).\n\n## Wer ist zuständig: Jugendamt oder Referat Soziales?\n\n### Weg A: Jugendamt / Referat 51 (§ 35a SGB VIII)\n\nBei ausschließlich seelischer Behinderung (oder drohender seelischer Behinderung) ist laut Stadt das örtliche Jugendamt bzw. das Referat Kinder, Jugend und Familien vorrangig zuständig. Anträge nach § 35a SGB VIII richten Sie also direkt an Referat 51, nicht an das Referat Soziales und nicht an den LWL in Münster. Beispiele aus dem Alltag der Familien: Autismus-Spektrum, ADHS, Angststörungen oder vergleichbare seelische Beeinträchtigungen, wenn die Teilhabeprüfung greift.\n\n**Kontakt laut Stadt Gelsenkirchen (Stand Abruf 14. September 2026):**\n\n| Stelle | Details |\n| --- | --- |\n| Behörde | Referat 51 Kinder, Jugend und Familien (Jugendamt) |\n| Adresse | Zeppelinallee 9-13, 45879 Gelsenkirchen (Dienstgebäude ehem. Finanzamt) |\n| Referatsleitung / Vorzimmer | Tel. +49 209 169-9300, Fax +49 209 169-9377 |\n| E-Mail | vorzimmer.51@gelsenkirchen.de |\n\nNutzen Sie die offizielle Referatsleitung als Einstieg und lassen Sie sich an die zuständige Fachstelle für Eingliederungshilfe nach § 35a weitervermitteln. Andere Nummern aus Verzeichnissen können veraltet oder teambezogen sein.\n\nDer Geschäftsbericht 2023 des Referats Kinder, Jugend und Familien ordnet Antragsprüfung und Hilfeplanung nach § 35a dem Fachdienst § 35a SGB VIII an der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern zu. Die Stadt schreibt dort, dass die Anträge nach § 35a zahlenmäßig zugenommen haben und die Zahl der Eingliederungshilfen, insbesondere der Schulbegleitung, in den letzten Jahren stetig und deutlich gestiegen ist. Die Kennzahlen des Berichts: ambulante Hilfen nach § 35a 462 (2021), 573 (2022), 675 (2023). Als Ziel nennt der Bericht, dass der Einsatz von Integrationshelfenden für die Eingliederungshilfen nach § 35a optimiert ist. Das sind städtische Zahlen und Trends, keine Aussage über Ihren Einzelfall.\n\n### Weg B: Referat Soziales, örtliche Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX / Teilhabe an Bildung)\n\nDas Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen ist örtlicher Träger der Eingliederungshilfe im Wesentlichen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Der Zeitraum beginnt ab Schuleintritt und reicht bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II. Zu den Leistungen zählt die Stadt ausdrücklich Schulbegleitung bzw. Integrationshilfe, Autismustherapie, Hilfsmittel, Freizeitassistenz bzw. Familienunterstützenden Dienst (FUD) und Fahrdienst.\n\nDie Stadt weist darauf hin, dass für einen Großteil der übrigen Eingliederungshilfe der LWL in Münster zuständig ist, etwa für Erwachsene. Für die genannten Leistungen in der Schulzeit an Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung ist dagegen die Stadt selbst Träger der Eingliederungshilfe (§ 1 AG-SGB IX NRW): Das Referat Soziales bewilligt, die Stadt trägt die Kosten. Ausschließlich seelische Behinderung gehört explizit zum Jugendamt / Referat 51.\n\n**Kontakt laut Stadt Gelsenkirchen (Stand Abruf 14. September 2026):**\n\n| Stelle | Details |\n| --- | --- |\n| Behörde | Referat Soziales, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen |\n| Adresse | Vattmannstraße 2-8, 45879 Gelsenkirchen |\n| E-Mail | eingliederungshilfe@gelsenkirchen.de |\n| Öffnungszeiten | Mo, Di, Do 08:30 bis 12:30 und 13:30 bis 15:30; Fr 08:30 bis 12:30 |\n| Hinweis | Terminvereinbarung erforderlich |\n\nFür Ihren Antrag gilt: ohne Termin keine verlässliche Vorsprache.\n\n### Schnellzuordnung\n\n| Ausgangslage | Erste Adresse |\n| --- | --- |\n| Ausschließlich (drohende) seelische Behinderung, Fokus Teilhabe Schule | Jugendamt / Referat 51, Zeppelinallee |\n| Körperliche und/oder geistige Behinderung in der Schulzeit | Referat Soziales, Vattmannstraße |\n| Unsicher, welche Behinderungsart maßgebend ist | Schriftlich beantragen; die Stelle muss bei Unzuständigkeit weiterleiten |\n| „LWL Münster“ gehört, Kind geht zur Schule | trotzdem städtisches Amt; der LWL ist für Schulbegleitung nicht zuständig |\n\nDie Abgrenzung der Rechtskreise vertieft die [Entscheidungshilfe § 35a oder § 112](/blog/paragraph-35a-oder-112-entscheidungshilfe).\n\n## Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Gelsenkirchen\n\n1. **Bedarf mit der Schule besprechen.** Beschreiben Sie Situationen, nicht nur Diagnosen: Unterricht, Pausen, Übergänge, Gruppenphasen, ggf. OGS. Die Schule bleibt für Unterricht und Erziehung verantwortlich. Die Assistenz deckt den behinderungsbedingten Mehrbedarf, nicht Nachhilfe.\n2. **Zuständigkeit grob zuordnen.** Seelisch: Jugendamt / Referat 51. Körperlich und/oder geistig: Referat Soziales. Im Zweifel trotzdem stellen und weiterleiten lassen. Der LWL ist für die Schulbegleitung nicht zuständig.\n3. **Unterlagen sammeln.** Fachärztliche bzw. medizinische Stellungnahmen, schulische Schilderung zum Assistenzbedarf, Sorgerechtsnachweis, Identitätsunterlagen. Beim Referat Soziales: Unterlagen nach Rücksprache (laut Stadtseite). Beim Jugendamt: vollständige Antragsunterlagen für § 35a.\n4. **Antrag einreichen und Eingang sichern.** Jugendamt: Zeppelinallee 9-13 bzw. Vorzimmer Referat 51. Referat Soziales: Vattmannstraße 2-8, E-Mail eingliederungshilfe@gelsenkirchen.de, Termin vereinbaren. Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung.\n5. **Bedarfsprüfung abwarten.** Das Amt prüft Anspruch und Umfang. Möglich sind Elterngespräch, Rückfragen an die Schule, weitere Stellungnahmen. Treffen Sie vor dem Bescheid keine verbindlichen Stundenabsprachen mit einem Träger.\n6. **Bescheid lesen und Träger wählen.** Mit der Bewilligung stehen Art und Umfang fest. Danach greift Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Starke Schultern braucht von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern die Bewilligung vorliegt und Kapazität frei ist. Das ist unsere eigene Betriebskennzahl, keine Amtsfrist.\n\nDen landesweiten Ablauf beschreibt der [NRW-Leitfaden](/blog/so-beantragen-sie-eine-schulbegleitung-in-nrw-ein-schritt-fuer-schritt-leitfaden). Gelsenkirchen ergänzt ihn um die LWL-Klarstellung und die beiden städtischen Briefkästen.\n\n## Unterlagen-Checkliste: Jugendamt § 35a (Gelsenkirchen)\n\nOrientierung für den §-35a-Weg. Konkrete Formulare und Pflichtlisten holen Sie über das Referat 51 ein.\n\n| Unterlage | Wozu |\n| --- | --- |\n| [ ] Fachärztliche Stellungnahme | Grundlage der seelischen Behinderung / drohenden Behinderung |\n| [ ] Formeller Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a | formale Antragstellung |\n| [ ] Sorgerechtsnachweis | wer antragsberechtigt ist |\n| [ ] Geburtsurkunde bzw. Identitätsnachweis des Kindes | Identifikation |\n| [ ] Schulische Stellungnahme zum Assistenzbedarf | Teilhabe in Unterricht, Pausen, Übergängen |\n| [ ] Schweigepflichtentbindung (nach Absprache) | Abstimmung mit Schule und Fachstellen |\n| [ ] Berichte aus Therapie / SPZ / Beratungsstelle (falls vorhanden) | ergänzende Fachsicht |\n\nErgänzen Sie aus der Praxis eine kurze eigene Schilderung von Unterricht, Pausen und Übergängen sowie Kontaktdaten der Klassenleitung. Das ersetzt keine Pflichtunterlage, macht den Alltag aber greifbar.\n\n## Unterlagen-Checkliste: Referat Soziales (körperlich / geistig)\n\nDie Stadtseite nennt Unterlagen „nach Rücksprache“. Bereiten Sie trotzdem vor:\n\n| Unterlage | Wozu |\n| --- | --- |\n| [ ] Antrag auf Eingliederungshilfe (örtlicher Träger) | formale Antragstellung |\n| [ ] Medizinische Gutachten / Diagnostik | körperliche und/oder geistige Behinderung |\n| [ ] Schulische Stellungnahme zum Assistenzbedarf | Teilhabe an Bildung |\n| [ ] Sorgerechtsnachweis / Unterschriften aller Sorgeberechtigten | Antragsberechtigung |\n| [ ] Schweigepflichtentbindung | Abstimmung mit Schule und Ärzt:innen |\n| [ ] Bei Weiterbewilligung: bisheriger Bescheid und Verlängerungsunterlagen | Anschlussleistung |\n\nFür Leistungen zur Teilhabe an Bildung, zu denen die Schulbegleitung gehört, ist nach § 138 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX kein Eigenbeitrag aus Einkommen oder Vermögen aufzubringen. Die bewilligte Schulbegleitung ist für Familien kostenfrei. Reichen Sie den Antrag nicht endlos „perfekt fertig“ auf; benennen Sie vorhandene Berichte und reichen Sie Nachforderungen zeitnah nach.\n\n## Nach der Bewilligung: Matching und Wunsch- und Wahlrecht\n\nMit dem Bescheid stehen Stundenumfang und Leistungsart fest. Die Organisation läuft über freie Träger. Ihr **Wunsch- und Wahlrecht** bleibt: Für den Jugendhilfeweg stützt es sich auf § 5 SGB VIII, für die Eingliederungshilfe auf § 8 SGB IX. Grenzen sind unverhältnismäßige Mehrkosten und fehlende Vereinbarungen mit dem Leistungsträger.\n\nSinnvolle Kriterien in Gelsenkirchen: Erreichbarkeit in Buer, Horst, Erle, Schalke, Bismarck, Ückendorf, Rotthausen und Altstadt; Vertretung; Einarbeitung an der Schule; Austausch mit der Klassenleitung; Erfahrung mit § 35a und Fällen beim Referat Soziales. Passt der aktuelle Anbieter nicht, ist ein Wechsel möglich: [Schulbegleitung Anbieter wechseln](/blog/schulbegleitung-anbieter-wechseln-rechte-ablauf-und-tipps).\n\nAbgrenzung zu schulischen Maßnahmen: Nachteilsausgleich und AO-SF ersetzen die Schulbegleitung nicht. Die Orientierung liefert [Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung](/blog/nachteilsausgleich-oder-schulbegleitung). Zur Organisationsform 1:1 oder Pool: [Poolmodell oder 1:1](/blog/poolmodell-oder-1zu1).\n\n## ADHS in Gelsenkirchen: Schulbegleitung und Nachteilsausgleich\n\n[ADHS](/faq/adhs-schule) gehört zu den häufigsten psychischen Diagnosen bei Kindern im Schulalter. Wenn der Schulalltag zur täglichen Herausforderung wird, kommen zwei Hilfen in Betracht, die sich nicht ausschließen: Schulbegleitung und Nachteilsausgleich.\n\n### Typische Herausforderungen im Schulalltag\n\n- **Konzentrationsprobleme:** Aufgaben werden nicht zu Ende gebracht.\n- **Impulsivität:** Konflikte mit Mitschülern und Lehrkräften.\n- **Strukturierungsschwierigkeiten:** Materialien werden vergessen, Arbeitsaufträge gehen verloren.\n- **Unruhe:** Stillsitzen fällt schwer, der Bewegungsdrang im Unterricht ist groß.\n\nOb Ihr Kind von einer Schulbegleitung profitieren könnte, können Sie mit unserem [Schulbegleitung-Test](/test-schulbegleitung) einschätzen.\n\n### Was eine Schulbegleitung bei ADHS leistet\n\n- **Strukturierung:** Hilfe bei der Organisation von Materialien und Aufgaben\n- **Fokussierung:** sanfte Erinnerung, bei der Sache zu bleiben\n- **Soziales Lernen:** Unterstützung in Konfliktsituationen und Pausen\n- **Selbstständigkeit fördern:** Ziel ist immer, dass Ihr Kind zunehmend allein zurechtkommt\n\nFür den Antrag gilt in der Regel Weg A: Bei ADHS prüft das Jugendamt / Referat 51, ob eine (drohende) seelische Behinderung nach § 35a SGB VIII vorliegt. Die Diagnose allein reicht dafür nicht, entscheidend ist die Beeinträchtigung der Teilhabe. Grundlage sind die fachärztliche Stellungnahme zur ADHS, die Stellungnahme der Schule und der Antrag auf Eingliederungshilfe (siehe Checkliste oben).\n\n### Nachteilsausgleich bei ADHS\n\nUnabhängig von der Schulbegleitung kann ein **Nachteilsausgleich** beantragt werden. Er wird direkt an der Schule gewährt und kann zum Beispiel beinhalten:\n\n- verlängerte Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten\n- einen reizarmen Arbeitsplatz\n- mündliche statt schriftliche Prüfungen\n- Bewegungspausen\n\nOb ein Nachteilsausgleich für Ihr Kind infrage kommt, zeigt der [Nachteilsausgleich-Check](/nachteilsausgleich-check). Der Nachteilsausgleich ist eine schulische Maßnahme ohne Kosten für die Familie; die bewilligte Schulbegleitung wird über die Eingliederungshilfe finanziert (mehr dazu: [Wer trägt die Kosten der Schulbegleitung?](/blog/wer-traegt-die-kosten-alles-zur-finanzierung-von-schulbegleitung-in-nrw)).\n\n## Häufige Fragen\n\n### Gehört Gelsenkirchen zum LWL und muss ich den Antrag nach Münster schicken?\n\nNein. Gelsenkirchen liegt zwar im westfälischen Landesteil (LWL-Gebiet), und der LWL ist etwa für Erwachsene und für Kinder vor der Einschulung zuständig. Für die Schulbegleitung bis zum Ende der Schulausbildung ist aber die Stadt Gelsenkirchen selbst Träger der Eingliederungshilfe. Sie stellen den Antrag beim Jugendamt (Referat 51) oder beim Referat Soziales, die Kosten trägt die Stadt. Der LWL in Münster ist weder Antragsstelle noch Kostenträger.\n\n### Wann ist das Referat Soziales zuständig und nicht das Jugendamt?\n\nWenn eine körperliche und/oder geistige Behinderung im Vordergrund steht und Ihr Kind in der Schulzeit Unterstützung braucht (ab Schuleintritt, längstens bis Ende Sekundarstufe II). Bei ausschließlich seelischer Behinderung verweist die Stadt ausdrücklich auf das Jugendamt / Referat 51 (§ 35a SGB VIII).\n\n### Reicht eine Diagnose für den Antrag?\n\nNein. Diagnose oder fachärztliche Stellungnahme sind nötig, reichen aber nicht allein. Entscheidend ist die Teilhabebeeinträchtigung im Schulalltag. Deshalb gehören Schulschilderung bzw. Schulbericht und die Antragsunterlagen dazu.\n\n### Ist Schulbegleitung in Gelsenkirchen kostenpflichtig für Familien?\n\nDie bewilligte Leistung der Eingliederungshilfe ist für Familien kostenfrei. Finanziert wird sie über Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe, nicht über ein Elternhonorar an den Träger. Für Leistungen zur Teilhabe an Bildung sieht § 138 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX ausdrücklich keinen Eigenbeitrag vor, beim Jugendamt gibt es für ambulante Hilfen nach § 35a SGB VIII ebenfalls keinen Kostenbeitrag der Eltern.\n\n### Wie lange dauert es bis zum Start?\n\nDie Amtsprüfung hängt von Vollständigkeit und Einzelfall ab; gesetzlich gelten die Fristen aus § 14 SGB IX, eine veröffentlichte Bearbeitungsdauer nennt die Stadt nicht. Nach der Bewilligung braucht Starke Schultern von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern Kapazität frei ist. Das ist eine Trägerangabe, keine Amtsfrist. Mehr dazu in [Wartezeiten bei der Schulbegleitung](/blog/wartezeiten-schulbegleitung-nrw).\n\n### Kann mein Kind mit ADHS Schulbegleitung und Nachteilsausgleich gleichzeitig bekommen?\n\nJa, beides schließt sich nicht aus. Die Schulbegleitung beantragen Sie bei ADHS beim Jugendamt / Referat 51 (§ 35a SGB VIII), den Nachteilsausgleich direkt bei der Schule. Beide sind für Familien kostenfrei.\n\n### Was tun bei Ablehnung?\n\nFristen und Widerspruch erklärt [Antrag abgelehnt: Widerspruch in NRW](/blog/antrag-abgelehnt-widerspruch-nrw). Bewahren Sie den Bescheid und die Eingangsbestätigung auf.\n\n## Unterstützung durch Starke Schultern\n\nWenn Sie den Antrag vorbereiten oder nach der Bewilligung eine Fachkraft für Gelsenkirchen suchen, sortieren wir den Weg mit: Jugendamt oder Referat Soziales, Unterlagen, Schule, später das Matching. Für Familien ist das kostenfrei. Start: [Schulbegleitung in Gelsenkirchen](/schulbegleitung-gelsenkirchen), [Kontakt](/kontakt) oder [Hilfeportal](https://hilfeportal.starkeschultern.com/start). Telefon +49 170 5513301, E-Mail info@starkeschultern.com.\n\n",
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