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  "title": "Schulbegleitung in Duisburg beantragen: Jugendamt § 35a und Amt für Soziales",
  "summary": "Schulbegleitung Duisburg beantragen: Jugendamt Sonnenwall (§ 35a) vs. Zentrale Eingliederungshilfe Schifferstraße (§ 112), Merkblatt-Unterlagen, Poolverfahren, Kontakte. Stand 21. September 2026.",
  "content_markdown": "Viele Familien aus Duisburg starten mit dem Satz „das macht der LVR“ und landen beim falschen Briefkasten. Für die typische Schulbegleitung eines Kindes, das zu Hause lebt und zur Schule geht, sind die ersten Adressen städtisch: der Fachdienst Eingliederungshilfe im Jugendamt (seelisch, § 35a SGB VIII) oder die Zentrale Eingliederungshilfe im Amt für Soziales und Wohnen (körperlich, geistig oder Mehrfachbehinderung, §§ 99, 112 SGB IX). Der Landschaftsverband Rheinland ist bei der Schulbegleitung weder Antragsstelle noch Kostenträger: Die Stadt Duisburg entscheidet und trägt die Kosten selbst. Dieser Leitfaden bündelt Kontakte, Zuständigkeiten, die Unterlagen laut Merkblatt und das Poolverfahren. Er ergänzt die [Standortseite Duisburg](/schulbegleitung-duisburg) und zeigt am Ende, wie Sie nach der Bewilligung einen Träger finden.\n\nEs geht um [Schulbegleitung](/schulbegleitung) (Integrationskraft, I-Kraft, Inklusionshilfe, Schulassistenz): individuelle Unterstützung, wenn die Schule den behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht allein deckt. NRW-Rahmen: [So beantragen Sie eine Schulbegleitung in NRW](/blog/so-beantragen-sie-eine-schulbegleitung-in-nrw-ein-schritt-fuer-schritt-leitfaden). Landschaftsverbände: [LVR oder LWL](/blog/lvr-oder-lwl-wer-zahlt-in-nrw). Rechtskreise: [§ 35a oder § 112](/blog/paragraph-35a-oder-112-entscheidungshilfe). Hier: Duisburg als kreisfreie Stadt im LVR-Gebiet.\n\n## Was in Duisburg anders ist als in Essen, Gelsenkirchen oder Velbert\n\n| Merkmal | Duisburg | Essen (kreisfrei, LVR) | Gelsenkirchen (kreisfrei, LWL) | Velbert (kreisangehörig) |\n| --- | --- | --- | --- | --- |\n| Kommunale Struktur | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt | Stadt im Kreis Mettmann |\n| Landschaftsverband | LVR (Rheinland) | LVR (Rheinland) | LWL (Westfalen) | LVR (Rheinland) |\n| Seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII) | Jugendamt, Fachdienst Eingliederungshilfe, Sonnenwall | Jugendamt Stadt Essen | Jugendamt / Referat 51, Zeppelinallee | Städtischer Jugendhilfedienst Velbert |\n| Körperlich / geistig / Mehrfachbehinderung (Schulzeit) | Amt für Soziales und Wohnen, Zentrale Eingliederungshilfe, Schifferstraße | örtlicher Träger der Stadt Essen | Referat Soziales, Vattmannstraße | Kreis Mettmann als örtlicher Träger |\n| Antrag oder Kosten beim LVR / LWL? | nein, Stadt ist Träger der Eingliederungshilfe | nein | nein | nein |\n| Besonderheit vor Ort | Merkblatt mit Poolverfahren (Kostenvoranschlag entfällt dort); Vorschulkinder beim LVR | Antrag lokal in der Stadtverwaltung | städtische Briefkästen, Stadt trägt die Kosten | Stadt und Kreis teilen die Wege |\n\nDer Kontrast zu Essen: beide kreisfrei und LVR, in Duisburg aber klar getrennte Briefkästen (Sonnenwall vs. Schifferstraße) plus Poolverfahren im Sozialamt-Merkblatt. Der Kontrast zu Gelsenkirchen: anderer Landesteil (Westfalen), Antrag und Kosten liegen aber ebenfalls bei der Stadt. Der Kontrast zu Velbert: dort teilen Stadt und Kreis Mettmann die Wege; Duisburg hält beide in der Stadtverwaltung. Wie die Nachbarstadt die beiden Wege organisiert, zeigt der Leitfaden für [Oberhausen](/blog/schulbegleitung-oberhausen-beantragen).\n\n## Eingliederungshilfe Duisburg: Wer ist zuständig, Jugendamt oder Amt für Soziales?\n\n### Weg A: Jugendamt, Fachdienst Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)\n\nDas Jugendamt Duisburg ist Rehabilitationsträger für junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung ab Beginn der Schullaufbahn (inkl. Jugendliche und junge Volljährige). Leistungen umfassen unter anderem schulische und häusliche Integrationshilfe, Lerntherapie bei LRS und Dyskalkulie sowie autismusspezifische Förderung. **Vorschulkinder** verweist die Stadt auf den LVR, nicht auf diesen Jugendamtsweg.\n\nAlltagsbeispiele: Autismus-Spektrum, ADHS, Angststörungen, sofern die Teilhabeprüfung greift. Ausschließlich seelische Behinderung gehört laut Sozialamt-Merkblatt ausdrücklich zum Jugendamt, nicht zur Schifferstraße.\n\n**Kontakt laut Stadt Duisburg (Stand Abruf 21. September 2026):**\n\n| Stelle | Details |\n| --- | --- |\n| Behörde | Jugendamt Duisburg, Fachdienst Eingliederungshilfe |\n| Adresse | Bezirksamt-Mitte, Sonnenwall 73-75, 47051 Duisburg |\n| E-Mail / Telefon der Fachkräfte | Mitarbeiterliste mit Durchwahlen und E-Mail-Adressen auf der Jugendamtsseite „Eingliederungshilfe“ |\n| Call Duisburg | Tel. +49 203 94000 (Mo bis Fr 8 bis 16 Uhr, Sa 9 bis 13 Uhr) |\n| Behördenbriefkasten | Burgplatz 19, 47051 Duisburg |\n\nNutzen Sie die Mitarbeiterliste auf der Jugendamtsseite oder Call Duisburg als Einstieg und lassen Sie sich an die zuständige Fachkraft weitervermitteln. Beratungen sind an bestimmten Tagen auch wohnortnah im Bezirk möglich; die Tage erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fachkraft.\n\n### Weg B: Amt für Soziales und Wohnen, Zentrale Eingliederungshilfe (§§ 99, 112 SGB IX)\n\nDas Amt für Soziales und Wohnen ist im Wesentlichen zuständig für Kinder mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung vom Schuleintritt bis längstens Ende Sekundarstufe II. Im Vordergrund steht die Teilhabe an Bildung. Die Stadt nennt ausdrücklich Schulbegleitung, Autismustherapie und generalisierte Hilfsmittel (Beispiel Laptop).\n\nDer Landschaftsverband ist laut Stadt nur für andere Personenkreise zuständig (u. a. Vorschulalter, Wohnformen außerhalb des Elternhauses, Erwachsene nach der Schulzeit). Für die Schulbegleitung eines Schulkindes ist er weder Antragsstelle noch Kostenträger; das ist die Stadt Duisburg selbst, hier die Zentrale Eingliederungshilfe.\n\n**Kontakt laut Stadt Duisburg (Stand Abruf 21. September 2026):**\n\n| Stelle | Details |\n| --- | --- |\n| Behörde | Amt für Soziales und Wohnen, 50-35 Zentrale Eingliederungshilfe |\n| Adresse | Five Boats, Schifferstraße 98-100, 47059 Duisburg |\n| E-Mail | egh@stadt-duisburg.de |\n| Telefonische Erreichbarkeit Fachdienst | ab 01.04.2026: Di, Mi, Fr 8 bis 12 Uhr (laut Stadtseite) |\n| Einstieg / Vermittlung | Call Duisburg, Tel. +49 203 94000 |\n| Formulare | Antrag Schulbegleitung, Schweigepflichtentbindung, Schulbericht, Merkblatt und Checkliste zum Download auf der Stadtseite |\n\nAnfragen und Unterlagen können per E-Mail an das EGH-Postfach. Die Telefonliste steht im Downloadbereich der Stadtseite. Achtung: Das Merkblatt (Stand März 2023) nennt noch die frühere Anschrift Schwanenstraße 5-7; Amtsseite und Telefonliste (Stand Juli 2026) führen die Schifferstraße.\n\n### Schnellzuordnung\n\n| Ausgangslage | Erste Adresse |\n| --- | --- |\n| Ausschließlich (drohende) seelische Behinderung, Fokus Teilhabe Schule | Jugendamt, Fachdienst Eingliederungshilfe, Sonnenwall 73-75 |\n| Körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung in der Schulzeit | Amt für Soziales, Schifferstraße 98-100 / egh@stadt-duisburg.de |\n| Kind noch nicht eingeschult (Vorschulalter) | laut Stadt: LVR, nicht Jugendamt-Schullaufbahn |\n| Unsicher, welche Behinderungsart maßgebend ist | schriftlich beantragen; die Stelle muss bei Unzuständigkeit weiterleiten |\n| „LVR Köln“ gehört, Kind lebt zu Hause und geht zur Schule | städtisches Amt; die Stadt ist auch Kostenträger |\n| Kind in Einrichtung / Pflegefamilie mit Sonderkonstellation | zusätzlich Landschaftsverband-Rahmen prüfen |\n\n## Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag in Duisburg\n\n1. **Bedarf mit der Schule besprechen.** Situationen statt nur Diagnosen: Unterricht, Pausen, Übergänge, ggf. OGS. Die Schule bleibt für Unterricht verantwortlich; die Assistenz deckt den behinderungsbedingten Mehrbedarf, nicht Nachhilfe. Das Aufgaben-Merkblatt betont: keine Lehrkraft, kein therapeutisches Personal.\n2. **Zuständigkeit grob zuordnen.** Seelisch: Jugendamt Sonnenwall. Körperlich, geistig, Mehrfachbehinderung: Schifferstraße. Im Zweifel stellen und weiterleiten lassen. Der LVR ist für die Schulbegleitung eines Schulkindes nicht zuständig.\n3. **Unterlagen sammeln.** Sozialamt: Merkblatt und Checkliste (Downloads). Jugendamt: Pflichtlisten über den Fachdienst. Laut Merkblatt informieren Sie die Schulleitung über die vollständige Antragstellung.\n4. **Antrag einreichen und Eingang sichern.** Jugendamt: Sonnenwall 73-75 bzw. an die zuständige Fachkraft laut Mitarbeiterliste. Sozialamt: Schifferstraße 98-100, egh@stadt-duisburg.de. Eingangsbestätigung sichern. Laut Merkblatt gilt der Antrag erst mit vollständigen Unterlagen als bearbeitungsfähig.\n5. **Bedarfsprüfung abwarten.** Prüfung anhand fachärztlicher Stellungnahme und Schulbericht. Wer vor Vollständigkeit oder vor Bescheid auf eigene Kosten startet, trägt laut Merkblatt das finanzielle Risiko. Kostenübernahme frühestens ab Antragstellung.\n6. **Bescheid lesen und Träger wählen.** Danach greift Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Starke Schultern braucht von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern die Bewilligung vorliegt und Kapazität frei ist. Das ist unsere eigene Betriebskennzahl, keine Amtsfrist.\n\nLandesweiter Ablauf: [NRW-Leitfaden](/blog/so-beantragen-sie-eine-schulbegleitung-in-nrw-ein-schritt-fuer-schritt-leitfaden). Duisburg ergänzt ihn um die beiden Briefkästen, Merkblatt und Poolverfahren.\n\n## Unterlagen-Checkliste: Amt für Soziales (körperlich / geistig)\n\nQuelle: Merkblatt und Checkliste Schulbegleitung der Stadt Duisburg (Amt für Soziales und Wohnen, Stand Merkblatt März 2023, Abruf 21. September 2026). Formulare liegen auf der Stadtseite zum Download.\n\n| Unterlage | Wozu |\n| --- | --- |\n| [ ] Antrag Schulbegleitung (Vordruck der Stadt) | formale Antragstellung |\n| [ ] Schweigepflichtentbindung (Vordruck) | Abstimmung mit Schule und Ärzt:innen |\n| [ ] von der Schule ausgefüllter Schulbericht | behinderungsbedingte Unterstützung im Unterricht |\n| [ ] fachärztliche Stellungnahme inkl. Diagnosen nach ICD-10 | Nachweis körperlicher und/oder geistiger Behinderung |\n| [ ] aktuelle IQ-Testung (falls vorhanden) | ergänzende Fachsicht |\n| [ ] letzter SPZ-Bericht (falls SPZ-Anbindung) | ergänzende Fachsicht |\n| [ ] Kostenvoranschlag des Anbieters | laut Checkliste Pflicht, laut Merkblatt entfällt er beim Poolverfahren |\n| [ ] bei Folgeanträgen: Entwicklungs- bzw. Sachstandsbericht des bisherigen Anbieters | Anschlussleistung |\n| [ ] aktueller Stundenplan mit Zeitangaben (sobald vorliegend) | Stundenbild für den beantragten Zeitraum |\n\nZusätzlich bei EU-Bürger:innen mit Aufenthalt unter fünf Jahren in der Bundesrepublik nennt die Checkliste einen Antrag auf Eingliederungshilfe sowie Einkommens- und Vermögensnachweise.\n\nAnspruch laut Merkblatt: §§ 99, 112 SGB IX (Abweichung körperlicher Funktion und/oder geistiger Fähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate und beeinträchtigte Teilhabe). Prüfung über fachärztliche Stellungnahme und Schulbericht.\n\n## Unterlagen-Checkliste: Jugendamt § 35a (Orientierung)\n\nAktuelle Pflichtlisten holen Sie über den Fachdienst (Sonnenwall) bzw. die Jugendamtsseite. Orientierung:\n\n| Unterlage | Wozu |\n| --- | --- |\n| [ ] Fachärztliche Stellungnahme (z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrie) | Grundlage der seelischen Behinderung / drohenden Behinderung |\n| [ ] Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a | formale Antragstellung |\n| [ ] Sorgerechtsnachweis | wer antragsberechtigt ist |\n| [ ] Geburtsurkunde bzw. Identitätsnachweis des Kindes | Identifikation |\n| [ ] Schulische Stellungnahme zum Assistenzbedarf | Teilhabe in Unterricht, Pausen, Übergängen |\n| [ ] Schweigepflichtentbindung (nach Absprache) | Abstimmung mit Schule und Fachstellen |\n| [ ] Berichte aus Therapie / SPZ / Beratungsstelle (falls vorhanden) | ergänzende Fachsicht |\n\nErgänzend hilfreich: eigene Kurzschilderung und Kontaktdaten der Klassenleitung (keine Pflichtunterlage).\n\n## Poolverfahren in Duisburg: Was das Merkblatt sagt\n\nDas Sozialamt-Merkblatt nennt ausdrücklich ein **Poolverfahren**: Dort entfällt der Kostenvoranschlag des Anbieters, der Antrag bleibt. Gebündelter Einsatz an der Schule ersetzt die individuelle Prüfung nicht. Ob Ihre Schule teilnimmt, klären Sie mit Amt und Schulleitung. Einordnung: [Poolmodell oder 1:1](/blog/poolmodell-oder-1zu1), [Infrastrukturmodell und Poolmodell](/blog/infrastrukturmodell-schulbegleitung-pool).\n\n## Nach der Bewilligung: Matching und Wunsch- und Wahlrecht\n\nMit dem Bescheid stehen Stundenumfang und Leistungsart fest. Organisation über freie Träger. Ihr **Wunsch- und Wahlrecht** bleibt (§ 5 SGB VIII bzw. § 8 SGB IX; Grenzen: unverhältnismäßige Mehrkosten, fehlende Vereinbarungen).\n\nKriterien in Duisburg: Erreichbarkeit in allen sieben Stadtbezirken; Vertretung; Einarbeitung; Austausch mit der Klassenleitung; Erfahrung mit beiden Amtswegen. Anbieterwechsel: [Schulbegleitung Anbieter wechseln](/blog/schulbegleitung-anbieter-wechseln-rechte-ablauf-und-tipps).\n\n### Träger finden in Duisburg\n\nSie entscheiden selbst, welcher Träger die Schulbegleitung übernimmt. Fragen Sie beim Kennenlernen konkret nach: An welchen Schulformen ist der Träger tätig? Welche Erfahrung gibt es mit dem Unterstützungsbedarf Ihres Kindes? Wie werden die Fachkräfte fortgebildet und begleitet? Gibt es eine feste Ansprechperson für Eltern? Worauf Eltern bei der Wahl außerdem achten sollten, zeigt unser Beitrag [Schulbegleitung: Träger wählen](/blog/schulbegleitung-traeger-essen-worauf-eltern-bei-der-wahl-achten-sollten).\n\nStarke Schultern betreut Familien in Duisburg von unserem Sitz in Essen aus. Wir bieten:\n\n- Schulbegleitung an allen Schulformen in Duisburg\n- Erfahrung mit ADHS, Autismus, emotionalen Belastungen und körperlichen Beeinträchtigungen\n- regelmäßige Fortbildungen und Supervision für unsere Fachkräfte\n- feste Ansprechpartner für Eltern\n- kurze Wege durch die Nähe zu Essen\n\nNachteilsausgleich und AO-SF ersetzen die Schulbegleitung nicht ([Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung](/blog/nachteilsausgleich-oder-schulbegleitung)). Das Aufgaben-Merkblatt nennt unterstützende Tätigkeiten (Arbeitsplatz, Unterricht nach Anleitung, Pausen, Pflege/Hygiene nach Bedarf) und grenzt ab (keine Nachhilfe, kein selbstständiges Anpassen des Lehrstoffs, keine Klassenaufsicht).\n\n## Häufige Fragen\n\n### Gehört Duisburg zum LVR und muss ich den Antrag nach Köln schicken?\n\nDuisburg liegt im rheinischen Landesteil (LVR-Gebiet). Der LVR ist für bestimmte Personenkreise überörtlich zuständig (laut Stadt u. a. Vorschulalter, Wohnformen außerhalb des Elternhauses, Erwachsene nach der Schulzeit). Für die Schulbegleitung eines Schulkindes stellen Sie den Antrag beim Jugendamt (Sonnenwall) oder bei der Zentralen Eingliederungshilfe (Schifferstraße), nicht beim LVR. Die Stadt Duisburg ist hier Träger der Eingliederungshilfe und trägt die Kosten.\n\n### Wann ist das Amt für Soziales zuständig und nicht das Jugendamt?\n\nWenn eine körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung im Vordergrund steht und Ihr Kind in der Schulzeit Unterstützung braucht. Bei ausschließlich seelischer Behinderung verweist das Sozialamt-Merkblatt ausdrücklich auf das Jugendamt (§ 35a SGB VIII).\n\n### Was bedeutet Poolverfahren für meinen Antrag?\n\nLaut Merkblatt entfällt beim Poolverfahren der Kostenvoranschlag des Anbieters. Alle übrigen Unterlagen und die Antragsprüfung bleiben. Ob Ihre Schule am Poolverfahren teilnimmt, erfahren Sie beim Amt bzw. über die Schule.\n\n### Reicht eine Diagnose für den Antrag?\n\nNein. Fachärztliche Stellungnahme und Diagnose sind nötig, reichen aber nicht allein. Entscheidend ist die Teilhabebeeinträchtigung im Schulalltag. Deshalb gehören Schulbericht bzw. schulische Stellungnahme und die Antragsunterlagen dazu.\n\n### Ist Schulbegleitung in Duisburg kostenpflichtig für Familien?\n\nDie bewilligte Leistung der Eingliederungshilfe ist für Familien kostenfrei. Finanziert wird sie über Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe, nicht über ein Elternhonorar an den Träger. Einzelne Leistungen der sozialen Teilhabe können einkommens- und vermögensabhängig sein; das ändert nichts am Grundsatz der Kostenfreiheit der bewilligten Schulbegleitung für die Familie.\n\n### Wie lange dauert es bis zum Start?\n\nDie Amtsprüfung hängt von Vollständigkeit und Einzelfall ab. Das Merkblatt macht klar: Erst mit vollständigen Unterlagen ist der Antrag bearbeitungsfähig. Nach der Bewilligung braucht Starke Schultern von der Anfrage bis zum Einsatz im Durchschnitt 10 Werktage, sofern Kapazität frei ist. Das ist eine Trägerangabe, keine Amtsfrist. Mehr dazu in [Wartezeiten bei der Schulbegleitung](/blog/wartezeiten-schulbegleitung-nrw).\n\n### Was tun bei Ablehnung?\n\nFristen und Widerspruch erklärt [Antrag abgelehnt: Widerspruch in NRW](/blog/antrag-abgelehnt-widerspruch-nrw). Bewahren Sie den Bescheid und die Eingangsbestätigung auf.\n\n## Unterstützung durch Starke Schultern\n\nWenn Sie den Antrag vorbereiten oder nach der Bewilligung eine Fachkraft für Duisburg suchen, sortieren wir den Weg mit: Jugendamt oder Amt für Soziales, Unterlagen, Schule, später das Matching. Für Familien ist das kostenfrei. Start: [Schulbegleitung in Duisburg](/schulbegleitung-duisburg), [Kontakt](/kontakt) oder [Hilfeportal](https://hilfeportal.starkeschultern.com/start). Telefon +49 170 5513301, E-Mail info@starkeschultern.com.\n\n",
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